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Petra Remshardt

Sperrgebiet

Neustadt. Aus Anlass des Vogelschießens am Samstag, dem 2. Juni und Sonntag (Ausweichtermin), dem 3. Juni werden aus Gründen der öffentlichen Sicherheit das Binnenwasser, ein gekennzeichneter Teil der Straße „Am Gogenkrog“, der Wanderweg „Am Poppenberg“ mit den angrenzenden Kleingarten- und Uferflächen sowie eine gekennzeichnete Teilfläche der Sportplatzanlage „Gogenkrog“ zum Sperrgebiet erklärt.
Das Befahren des Binnenwassers sowie das Betreten der genannten Flächen ist an diesen Tagen in der Zeit von 10 bis 22 Uhr untersagt. (red)


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