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Simon Krüger

Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen, Gepäckverlust und Co.

Bild: Pixabay.com @ RitaE

Der Koffer ist gepackt und man freut sich auf den wohl verdienten Urlaub. Alles könnte so schön sein, doch dann ist der Flug verspätet, der Koffer ist verschwunden und vor dem Hotel ist eine große und laute Baustelle. Dieses Schreckensszenario muss man sich nicht gefallen lassen. Wir klären auf, welche Rechte man als Urlauber hat und was man von Fluggesellschaft, Reiseveranstalter und Co. erwarten kann.


Rechte bei Flugverspätungen und -ausfällen

Die meisten Urlaube fangen mit einem Flug zum gewünschten Ziel an. Doch hier beginnt schon oft der Ärger, wenn das gebuchte Flugzeug nicht pünktlich im Urlaubsland ankommt. Ist der Flug um mehr als 3 Stunden verspätet, hat man ein Anrecht auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. Ausschlaggebend ist dabei die Ankunftszeit am Zielflughafen:

- Flugstrecke bis 1500 km, 250 Euro 
- Flugstrecke ab 1500 km bis 3500 km, 400 Euro
- Flugstrecke ab 3500 km, 600 Euro

Während der Wartezeit am Flughafen hat man zudem das Recht auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke und die Möglichkeit, kostenfrei Telefonate zu führen oder E-Mails zu schreiben. Wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Fluggesellschaft dafür sorgen, dass man eine kostenlose Hotelunterkunft inklusive Transport zum Hotel bekommt. Wird hingegen der Flug komplett gestrichen, kann man entweder den kompletten Preis zurückverlangen oder sich auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Diese Entschädigungen stehen einem aber nur dann zu, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Diese können zum Beispiel Unwetter, Vogelschlag oder Streik der Mitarbeiter sein.


Gepäckverlust und Beschädigung

Geht das Gepäck auf der Reise verloren oder wird es beschädigt, stehen generell jedem Reisenden maximal 1385 Euro Entschädigung zu. Kommt der Koffer am Urlaubsflughafen verspätet an, bekommt man die Kosten für notwendige Kleidung und Kosmetika ersetzt. Ist der Koffer jedoch auf dem nach Hause weg verspätet, ist dafür kein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Wird das Gepäck beschädigt, muss nachgewiesen werden, dass die Beschädigung auf dem Flug erfolgt ist. Man erhält dann den Zeitwert des Koffers, wobei kleinere Mängel von den Fluggesellschaften direkt vor Ort repariert werden dürfen. Besonders wichtig ist, dass man schnell reagiert und sich schon am Flughafen an den Schalter für Gepäckermittlung wendet. Zudem sollte man unbedingt den Gepäcksticker mit der Gepäckregistriernummer aufbewahren, da sonst bei Verspätung der Koffer nicht wieder gefunden werden kann. 


Sonderfall Pauschalreisen

Pauschalreisen spielen im Reiserecht eine gesonderte Rolle. Wo der Individualtourist viele Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern eingeht (Hotel, Flug, Mietwagen etc.), bucht der Pauschaltourist lediglich über einen Reiseveranstalter. Dieser ist dann auch der erste Ansprechpartner, sollte es um Mängel während des Urlaubes gehen. Egal ob es sich um Flugverspätungen oder Problemen mit dem Hotelzimmer handelt, der Reiseveranstalter muss zunächst bemüht sein die Mängel zu beseitigen. Wenn er das nicht schafft, dann müssen Entschädigungen gezahlt werden. Darüber hinaus ist man als Pauschaltourist besonders geschützt, sollte die Airline, das Hotel oder die Fluggesellschaft Insolvenz anmelden. In allen Fällen bekommt man sein Geld zurück oder man erhält eine gleichwertige Alternative.


Professionellen Rechtsbeistand suchen

Läuft auf der Reise etwas schief, kochen die Emotionen schnell hoch. Oft ist die Sachlage kompliziert, es geht um viel Geld und die Vertragspartner weigern sich, Entschädigungen zu zahlen. Da kann ein Profi helfen. Ein Anwalt für Reiserecht, z.B. die Kanzlei Irion, steht einem dabei zur Seite, wenn es darum geht, den Überblick über die Sachlage zu behalten und die Forderungen des Geschädigten gegenüber Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften geltend zu machen.


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