Friseure ab 1. März geöffnet
Schleswig-Holstein. Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Voraussetzung für die Öffnung sind die Einhaltung von Hygienevorschriften, die Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie die Nutzung medizinischer Masken. Folgendes ist bei einem Friseurbesuch zu beachten:
Vor dem Friseurbesuch
Termine müssen telefonisch oder online vereinbart und Kontaktdaten hinterlegt werden. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen darf der Friseursalon nicht betreten werden.
Im Salon
Pünktlich zum Termin erscheinen, wenn nötig vor dem Salon warten. Nach Betreten des Salons die Hände desinfizieren oder waschen, eine medizinische oder vergleichbare Maske ist zu tragen. Die Husten-Nies-Etikette ist einzuhalten ebenso der Mindestabstand von 1,5 Metern. Um das Infektionsrisiko zu verringern, müssen vor jeder Haarbehandlung die Haare vom Friseur gewaschen werden. Um Kontakte mit Geräten so gering wie möglich zu halten, dürfen die Haare zurzeit nicht selbst geföhnt werden. Kinder dürfen nur mit in den Salon, wenn ihnen die Haare geschnitten werden sollen. (red)