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Bürgermeisterin Bettina Schäfer: Infos über Schließungen und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Scharbeutz

Bettina Schäfer, Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz, informiert über vorübergehende Maßnahmen und Schließungen und appelliert dazu, besonnen zu bleiben.

Bettina Schäfer, Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz, informiert über vorübergehende Maßnahmen und Schließungen und appelliert dazu, besonnen zu bleiben.

Bild: René Kleinschmidt

Scharbeutz. Bereits am 14. März hat das Land die Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein vom 15. März zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein geschaffen.

„Diese Allgemeinverfügung dient unserem Schutz und ich kann nur dringend an Sie alle apellieren, halten Sie sich an die Anweisungen, seien Sie absolut diszipliniert,“ so Bettina Schäfer, Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz.

Bettina Schäfer weiter: „Es schützt Sie selbst, Ihre Familien und Freunde und hält unser Gesundheits- und Sicherheitssystem stabil! Schauen Sie bitte auch u¨ber die persönliche Komfortzone hinaus, respektieren Sie die Maßnahmen und helfen denen, die unserer Hilfe zum Beispiel beim Einkaufen bedürfen.“

Die Inhalte der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises Ostholstein und auch als Link auf der Homepage der Gemeinde Scharbeutz zu finden. „Erkundigen Sie sich auch bitte regelmäßig auf diesen Seiten, ob es neue Anweisungen gibt,“ rät Bettina Schäfer.
Zum jetzigen Zeitpunkt gilt diese Allgemeinverfügung bis zum 19. April.

„Wir tun alles, damit Sie und wir alle gesund bleiben! Daher bleiben auch ab sofort folgende öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Scharbeutz geschlossen: Gemeinschaftsschule Pönitz, Grundschule Scharbeutz, Bücherei, Skaterpark, Sportplätze, Sportlerheime, Turnhallen, Sauna Klingberg, Jugendtreff Haffkrug, Dorfgemeinschaftshäuser, Haus des Kurgastes Klingberg, Kurhaus Scharbeutz und das DLRG-Gebäude im Speckenweg.

Zudem fallen die Sprechstunden der ehrenamtlichen Schiedsfrau und die Rechtsberatung im Bürgerhaus Scharbeutz aus.

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des betroffenen Gebiets auf keinen Fall egal welches öffentliche Gebäude betreten, also auch Bedienstete, Angestellte, Ehrenamtler der oben genannten Einrichtungen, die für den Besucherverkehr ohnehin geschlossen sind.

„Insbesondere und im verschärften Maße haben wir dieses Betretungsverbot (Reiserückkehrer) für unsere Feuerwehren, Bürgerhaus und Bauhof und all unsere Einrichtungen ausgesprochen, da ich unsere Feuerwehren sicher haben muss und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolut schützen muss,“ so die Bürgermeisterin weiter.

„Ich weiß, es ist für alle eine schwere Zeit. Aber bitte bleiben Sie besonnen. Keinem hilft Panik und Pöbelei, sondern uns allen hilft, Respekt vor meinem gegenüber und vor den angeordneten Maßnahmen! Wir brauchen genau hierzu unsere Kräfte. Bleiben Sie gesund!“


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