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Extra-Lärmschutz zur Hinterlandanbindung: SPD Bad Schwartau kritisiert Entscheidung in Berlin – und droht mit Klage

Bad Schwartau ist durch den Schienenverkehr schon jetzt stark betroffen, der Stadtteil Kaltenhof häufig am Tag vom Ortskern abgeschnitten. Vor dem Hintergrund stark ansteigenden Güterzugverkehrs sollte ein sieben Meter tiefer Trog das Problem lösen. Aus Sicht der SPD Bad Schwartau reichen die bewilligten Summen aber nicht einmal für den minimal erforderlichen Lärmschutz.

Bad Schwartau ist durch den Schienenverkehr schon jetzt stark betroffen, der Stadtteil Kaltenhof häufig am Tag vom Ortskern abgeschnitten. Vor dem Hintergrund stark ansteigenden Güterzugverkehrs sollte ein sieben Meter tiefer Trog das Problem lösen. Aus Sicht der SPD Bad Schwartau reichen die bewilligten Summen aber nicht einmal für den minimal erforderlichen Lärmschutz.

Bild: Stefan Setje-Eilers

Bad Schwartau/Berlin. Die Entscheidung des Verkehrsausschusses des Bundes in der letzten Woche, rund 232 Millionen für Extra-Lärmschutzmaßnahmen zur Schienenhinterlandanbindung im Zuge der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) zur Verfügung zu stellen, stößt bei der SPD Bad Schwartau auf Unverständnis.

Um den Mindestschutz realisieren zu können, waren die Kommunen entlang der Trasse von über 420 Millionen Euro ausgegangen – die Trog­lösung im Bereich Bad Schwartau noch gar nicht mit eingerechnet.

„Welcher ,Extra-Lärmschutz‘ für Bad Schwartau? Es hat nicht mal für den erforderlichen Lärmschutz gereicht!“, kritisiert daher der Ortsvereinsvorsitzende der SPD Bad Schwartau, Daniel Böttcher, der sich dazu in Form einer Pressemitteilung wie folgt äußert: „Mit Überraschung und Irritation nimmt der SPD-Ortsverein zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Verkehrsausschusses des Bundes zur FFBQ von einigen Bundes- und Landespolitiker:innen mit Wohlwollen bewertet wird. Für uns gibt es keinen Grund zur Freude, geschweige denn zum Feiern.

Dieses Ergebnis zur Hinterlandanbindung kann für uns kein abschließendes sein, da die vereinbarten Lärmschutzmaßnahmen weit hinter den gutachterlich belegten notwendigen Anforderungen zurückbleiben und zwar insbesondere für die Bad Schwartauer Bürger:innen.
Es handelt sich keineswegs um einen ,Meilenstein‘, denn der Verkehrs­ausschuss hat nicht die Schutzbedürfnisse der Einwohner:innen in den Vordergrund gestellt, sondern wirtschaftliche Aspekte. Die Reduzierung ist kein Erfolg, sondern eine Minimallösung, die weit hinter den Schutzanforderungen zurückbleibt. Die zu Anfang der Planung der FFBQ gemachte Zusage, man werde bei der Hinterlandanbindung das Wohl der an der Trasse angrenzenden Gemeinden und Anwohner:innen im Blick haben, hat man dann anscheinend vor dem Hintergrund der damit verbundenen Kosten doch wieder ganz schnell aus dem Blick verloren.

Vorgeschoben ist es auch, die ,Corona-Spardebatte‘ ins Spiel zu bringen und ,gemessen‘ daran von einem ,guten Ergebnis für die Region‘ zu sprechen. Nimmt man das Argument ernst, dass gespart werden muss, wäre es jedenfalls wesentlich effizienter, nicht beim Lärmschutz damit anzufangen, sondern das gesamte Projekt noch einmal auf den Prüfstand zu stellen!

Der SPD-Ortsverein stimmt seiner Landtagsabgeordneten Sandra Redmann zu, die die Reduzierung der Mittel für den Lärm- und den Erschütterungsschutz als einen ,Schlag ins Gesicht für die Region‘ bezeichnet. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht des Dialogforums, das in einem gemeinsamen Papier seine Forderung für den mindestens erforderlichen Schutz entlang der Trasse eindeutig formuliert hat und von dessen Forderungen die Region nun weit entfernt ist.

Bei unserer Bundestagsabgeordneten Bettina Hagedorn möchten wir uns als SPD-Ortsvereinsvorstand an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für ihren jahrelangen unermüdlichen Einsatz in Berlin gerade auch für die Stadt Bad Schwartau bedanken.
Optimistisch stimmt uns, dass die Stadtverordneten in Bad Schwartau bei diesem Thema bisher über die Parteigrenzen hinweg geschlossen aufgetreten sind. Und wir gehen fest davon aus, dass dieser kommunalpolitische Konsens zur Forderung des bestmöglichen und erforderlichen Schutzes weiterhin Bestand haben wird.

Auf der Grundlage dieser Geschlossenheit und der von der Stadt gegenüber dem Bund gemachten deutlichen Ansage, bei einer Minimallösung seitens des Bundes auch im Klageweg für die Rechte der Bürger:innen zu kämpfen, werden wir gemeinsam alles dafür tun können, dass die in Berlin getroffene Entscheidung nicht endgültig sein wird.“


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