Corona: Schulöffnungen und Kontaktregeln in Schleswig-Holstein

Gesche Muchow 3468
Seit dem 22. Februar dürfen die Grundschüler in Schleswig-Holstein wieder in der Schule lernen.

Seit dem 22. Februar dürfen die Grundschüler in Schleswig-Holstein wieder in der Schule lernen.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. Seit Wochen sinken die Infektionszahlen in den meisten Landesteilen Schleswig-Holsteins. Deshalb hat die Landesregierung nun erste Anpassungen vorgenommen, um das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein schrittweise wieder zu öffnen (der reporter berichtete).
 
Grundsätzlich konnten damit Grundschulen am heutigen Montag (22. Februar) wieder den Präsenzbetrieb aufnehmen, Kitas, Horte und Kindertagespflege kehrten ebenfalls in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück.
 
Keine Öffnungen in fünf Kommunen
Ausnahmen gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einem dynamischen Infektionsgeschehen oder wenn diese erst kürzlich die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen unterschritten haben, da das Infektionsgeschehen dort noch keine sofortige Öffnung von Kitas und Schulen erlaubt. In diesen Regionen bleibt es vorerst bei der Notbetreuung für Kinder bis zur 6. Klasse.
 
Derzeit bleibt es in folgenden Landesteilen bei den bisherigen Einschränkungen:
• Stadt Flensburg,
• Kreis Schleswig-Flensburg,
• Kreis Pinneberg mit Ausnahme der Insel Helgoland,
• Stadt Lübeck,
• Kreis Herzogtum Lauenburg.
 
Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen
Die beschlossenen Änderungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnung gelten ab dem 20. Februar und beinhalten unter anderem erste Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen. So bleibt es zwar weiterhin bei der Regelung, dass jeder Haushalt sich maximal mit einer weiteren Person treffen darf. Künftig sind jedoch Kinder unter 14 Jahren von dieser Regelung ausgenommen.
 
Außerschulische Bildungseinrichtungen
Darüber hinaus gelten neue Regelungen für außerschulische Bildungseinrichtungen sowie Therapien:
 
• Prüfungsvorbereitende Integrationskurse und damit verbundene Sprach-, Berufssprach- und Erstorientierungskurse sind künftig wieder zulässig.
• Praktischer Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen ist wieder möglich.
• Auch ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Gruppentherapien dürfen wieder stattfinden.
 
Die angepasste Verordnung gilt bis zum 28. Februar 2021.
Ab dem 1. März soll es weitere Anpassungen geben, etwa die Öffnungen für Friseure. Grundbedingung dafür ist allerdings eine positive Entwicklung des Infektionsgeschehens. Alle aktuellen Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Corona-Newsticker. (red/gm)