Neue Corona-Regeln für Grundschüler

Gesche Muchow 554
Auch Grundschüler müssen ab sofort im Unterricht sogenannte medizinische Masken tragen.

Auch Grundschüler müssen ab sofort im Unterricht sogenannte medizinische Masken tragen.

Kiel. Am heutigen Montag (22.2.) öffneten in vielen Kreisen Schleswig-Holsteins wieder die Schulen.
 

Der Inzidenzwert in Schleswig-Holstein liegt derzeit bei 50,9 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen (Stand 22. Februar).
 
Präsenzunterricht ab Montag
Bis auf wenige Ausnahmen (der reporter berichtete) starten die Grundschulen ab heute (22. Februar) wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedinungen. Dabei sollen vor allem die Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen sowie das soziale Lernen und Miteinander auf dem Stundenplan stehen. Auch Ganztagsangebote können wieder stattfinden.
 
Lernen auf Distanz heißt es dagegen erstmal bis zum 7. März für die Schüler*innen aller Jahrgangsstufen an den weiterführenden Schulen. Für die Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Die Präsenzangebote für Schüler*innen in den Abschlussklassen werden fortgesetzt.
 
Maskenpflicht ausgeweitet
„Sichere Bildung hat bei uns absolute Priorität“, betonte Bildungsministerin Karin Prien in einer Pressemitteilung. Die Schulen könnten auf wissenschaftlich erprobte Hygienekonzepte zurückgreifen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ab sofort gelte daher eine generelle Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken, sogenannten OP-Masken, für alle Beschäftigten und alle Schüler*innen, erklärte die Ministerin.
 
Schnupfenplan angepasst
Angesichts der neuesten Erkenntnisse habe die Landesregierung darüber hinaus ihren Schnupfenplan angepasst, sagte Prien. So umfasse der Plan beispielsweise neue Symptome wie Magen-Darm-Probleme, außerdem sei die Beobachtungszeit bei auftretenden Symptomen auf 48 Stunden erhöht worden. Es sei jetzt von besonderer Bedeutung, dass die Eltern verantwortungsbewusst handelten, appellierte die Ministerin: „Schicken Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitsanzeichen in die Schule. Wenden Sie sich im Zweifel an ihren Arzt oder ihre Ärztin!“
 
Kostenlose Tests für Lehrkräfte
Außerdem ermögliche es die Landesregierung Lehrkräften, Erzieher*innen sowie den Beschäftigten von Horten und Ganztagsangeboten, sich künftig zweimal wöchentlich kostenfrei auf das Coronavirus testen zu lassen. Dafür erhalten die Lehrkräfte spezielle Bescheinigungen, mit denen ein Test bei niedergelassenen Ärzten, in Apotheken und Testzentren des Deutschen Roten Kreuzes möglich wird.
 
Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Corona-Newsticker. (red/gm)