Bürgermeister-Wahl in Timmendorfer Strand am 16. Mai

Reporter Timmendorf 1648
Spätestens am 30. Mai wird bekannt, wer am 1. Juli als neuer Bürgermeister oder neue Bürgermeisterin ins Rathaus der Gemeinde Timmendorfer Strand zieht.

Spätestens am 30. Mai wird bekannt, wer am 1. Juli als neuer Bürgermeister oder neue Bürgermeisterin ins Rathaus der Gemeinde Timmendorfer Strand zieht.

Bild: Stefan Setje-Eilers/Archiv

Timmendorfer Strand. Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Timmendorfer Strand hat am Montagabend gemäß des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes den Wahltag für die Bürgermeisterwahl 2021 für Sonntag, den 16. Mai, festgelegt. Als Tag für eine notwendig werdende Stichwahl wurde der 30. Mai bestimmt. Damit folgte der zuständige Ausschuss der Empfehlung der Gemeindevertretung.

Scheidet wie im November 2020 ein Bürgermeister durch eine Abwahl aus dem Amt aus, so hat die Neuwahl nach der Gemeindeordnung spätestens sechs Monate nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen. Die Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Timmendorfer Strand ist formell seit dem 24. November frei.

Am 22. November wurde der umstrittene Bürgermeister Robert Wagner (parteilos) mit fast 60 Prozent der Wählerstimmen abgewählt. Das Abwahlverfahren hatte eine Bürgerinitiative auf den Weg gebracht. Wagner hatte in seiner kurzen Amtszeit für Unmut bei Bürgern und Kommunalpolitikern gesorgt: Aufgrund seines schlechten Führungsstils gab es im Rathaus eine Kündigungswelle und einen hohen Krankenstand. Außerdem habe er schwere Fehler gemacht (unberechtigte Unterschrift für einen Neubau am Niendorfer Balkon) und außerdem wurden mangelnde Kommunikation und Transparenz kritisiert.

In seiner Stellungnahme sagte Robert Wagner nach der erfolgten Abwahl: „Nun ist der Weg für den gewollten Neuanfang frei. Die hohe Wahlbeteiligung hat ein repräsentatives Ergebnis hervorgebracht. Den Bürgerwillen gilt es zu respektieren!“

Im Mai haben die Bürger der Gemeinde Timmendorfer Strand nun eine neue oder einen neuen Bürgermeister*in zu wählen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält keine Bewerberin und kein Bewerber am 16. Mai diese Mehrheit, so findet zwei Wochen später eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen oder Bewerbern statt, welche bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Bis zum 22. März können Wahlvorschläge im Rathaus eingereicht werden. Einzelbewerber müssen 95 Unterstützungsunterschriften sammeln. Die Parteien können eigene Kandidaten ins Rennen schicken. Zur Zeit befinden sich alle Parteien in ihren Findungskommissionen, um einen geeigneten Kandidaten zu finden oder zu unterstützen.

Bisher hat noch kein(e) Bewerber/-in eine Kandidatur offiziell bekanntgegeben. (rk)