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Endgültiges Urteil: Gemeinde Stockelsdorf gewinnt „Rechtsstreit Abwassergebühren“

Daumen hoch vor vielen Akten. Es gibt eine endgültige Entscheidung – und dazu erneut eine positive. Stockelsdorfs Verwaltungschefin Brigitte Rahlf-Behrmann, freut sich mit Rechtsanwalt Carsten Hunnekuhl (vorn) und ihren Mitarbeitern Andreas  Ladewig (hinten, r.) sowie Hans-Joachim Maiwald über das finale Urteil.

Daumen hoch vor vielen Akten. Es gibt eine endgültige Entscheidung – und dazu erneut eine positive. Stockelsdorfs Verwaltungschefin Brigitte Rahlf-Behrmann, freut sich mit Rechtsanwalt Carsten Hunnekuhl (vorn) und ihren Mitarbeitern Andreas Ladewig (hinten, r.) sowie Hans-Joachim Maiwald über das finale Urteil.

Stockelsdorf. Im Rechsstreit um die Abwassergebühren in der Gemeinde Stockelsdorf kehrt endlich Ruhe ein. Am 30. Dezember letzten Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Stockelsdorfers Holger Hintz abgewiesen und das Urteil jetzt dem Anwalt der Gemeinde, Carsten Hunnekuhl, schriftlich zukommen lassen. „Damit geht eine sechs Jahre andauernde Prozesslawine zu Ende“, zeigte sich Stockelsdorfs Bürgermeisterin Brigitte Rahlf-Behrmann beim Pressegespräch mit Kämmerer Andreas Ladewig, Hans-Joachim Maiwald aus dem Bauamt und dem juristischen Beistand Hunnekuhl sichtlich erleichtert. Am 23. Dezember 2010 hatte Hintz als Musterkläger einer Bürgerinitiative mit rund einem Dutzend weiterer Kläger Klage gegen die neue Abwassergebühr eingereicht, die am 18. Januar des selben Jahres beschlossen worden war und die Zusammenlegung der zentralen Abwasseranlagen (Ortslage Stockelsdorf und Eckhorst) mit den Dorfschaften Dissau, Curau, Arfrade, Pohnsdorf und Klein Parin vorsieht. Was der Kläger daran als nicht rechtens befand: Zuvor gab es unterschiedliche Abwassergebühren. Mit der Zusammenlegung sollten alle Einwohner der Gemeinde fortan die gleichen Abwassergebühren bezahlen – egal, ob auf den Dörfern oder im Hauptort. Knapp erklärt, geht damit für die Bürger des Hauptortes laut Gemeinde eine „geringfügige Gebührenanhebung“ einher, während die dörflichen Haushalte deutlich entlastet werden. In dieser Gleichbehandlung hatte der Kläger einen Nachteil für die Bewohner des Hauptortes ausgemacht. Das sah das Verwaltungsgericht Schleswig am 10. Oktober 2012 allerdings anders und wies die Klage ab. Hintz legte Berufung gegen dieses Urteil am Oberverwaltungsgericht ein. Das wiederum lies Revision nicht zu, woraufhin der Kläger Beschwerde einlegte und das Bundesverwaltungsgericht mit ins Spiel kam. Damit war das Für und Wider längst noch nicht zu Ende, aber um es kurz zu machen: Die Gemeinde hat jeden einzelnen in diesem Fall angestrengte Prozess gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte jetzt auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts und weist damit die Beschwerde endgültig ab. Hunnekuhl sagte dazu: „Der Kläger ist umfassend gescheitert. Das Urteil hat Signalwirkung auch für andere Kommunen in Schleswig-Holstein.“ Mit diesem Urteil ist der Instanzenweg ausgeschöpft und die Rechtmäßigkeit der bestehenden Abwassergebührensatzung nun eindeutig geklärt. Verwaltungschefin Rahlf-Behrmann kommentierte den Ausgang mit den Worten: „Uns ist es wichtig, dass die Bürger vertrauen können in unsere Arbeit. Erfreulich, dass das durch die Rechtssprechung belegt wird.“


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