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Jetzt auch zusätzlich montags: Kostenlose Rechtsberatung im Timmendorfer Rathaus erweitert

Timmendorfer Strands Bürgermeisterin Hatice Kara (Mitte) freut sich über das erweiterte Angebot der kostenlosen Rechtsberatung: Das bewährte Duo vom Donnerstagnachmittag, Hildegard Przybyla (li.) und Berit Ambrosius, erhält ab sofort montags von Johannes Meyer und Sven Markus Kockel (re.) Verstärkung. (Foto: René Kleinschmidt)

Timmendorfer Strands Bürgermeisterin Hatice Kara (Mitte) freut sich über das erweiterte Angebot der kostenlosen Rechtsberatung: Das bewährte Duo vom Donnerstagnachmittag, Hildegard Przybyla (li.) und Berit Ambrosius, erhält ab sofort montags von Johannes Meyer und Sven Markus Kockel (re.) Verstärkung. (Foto: René Kleinschmidt)

Timmendorfer Strand. Die Gemeinde Timmendorfer Strand erweitert das Angebot der kostenlosen Rechtsberatung für ihre Bürgerinnen und Bürger. Auch im neuen Jahr stehen den Ratsuchenden in bewährter Form die Timmendorfer Rechtsanwältinnen Berit Ambrosius und Hildegard Przybyla im wöchentlichen Wechsel weiterhin zur Verfügung. Die Beratungen finden jeweils donnerstags in der Zeit von 16 bis 17 Uhr in Zimmer 41 des Rathauses (1. Obergeschoss), Strandallee 42, in Timmendorfer Strand statt. Seit dem 9. Januar wird das bisherige Angebot um einen weiteren Beratungstag in der Woche erweitert: die Rechtsanwälte Sven Markus Kockel und Johannes Meyer (beide auch aus Timmendorfer Strand) bieten kostenlose Beratungen im wöchentlichen Wechsel zusätzlich jeweils montags in der Zeit von 16 bis 17 Uhr im Timmendorfer Rathaus (ebenfalls im Zimmer 41) an. „Ich bin dankbar dafür, dass die vier Rechtsanwälte ihre Zeit und ihr Fachwissen kostenlos zur Verfügung stellen,“ sagte Bürgermeisterin Hatice Kara bei der Vorstellung der erweiterten kostenlosen Rechtsberatung gegenüber der Presse. Aus organisatorischen Gründen ist eine Terminvereinbarung nicht möglich. Die Leistung der Rechtsberatung beschränkt sich auf die sogenannte Erstberatung im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Sollte sich nach der kostenlosen Beratung eine Mandatsbetreuung anschließen, trägt der Ratsuchende die Kosten selbst.


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