

Altenkrempe. Die Gemeinde Altenkrempe bittet um Vorschläge
für die Sportlerehrung 2015 bis zum 1. Dezember. Geehrt werden Sportler aus
Sportarten, die beim Deutschen Sportbund zugelassen sind. In anderen Fällen, zum
Beispiel Betreuer, Trainer, Schiedsrichter oder um den Sport verdient Gemachte
kann der Sozial- und Kulturausschuss von Fall zu Fall entscheiden. Es können
Mannschaften oder einzelne Sportler aus Vereinen in der Gemeinde Altenkrempe
geehrt werden. Sportler, welche ihre Sportart außerhalb der Gemeinde Altenkrempe
ausüben, können geehrt werden, wenn sie in der Gemeinde Altenkrempe wohnhaft
sind. Werden von den Vereinen Mannschaften vorgeschlagen, sollten diese
mindestens Platz zwei ihrer Klasse erreicht haben, im Schützensport mindestens
Platz zwei ab Landesebene aufwärts. Hat keine Mannschaft mindestens Platz zwei
belegt, so können auch herausragende Leistungen einzelner Mannschaftsteilnehmer
geehrt werden. Herausragende Leistungen einzelner Sportler werden geehrt, wenn
ab Landesmeisterschaften aufwärts mindestens der Platz drei erreicht wurde.
Sportler bis zum 18. Lebensjahr werden für einen 1. Platz auf Kreisebene
geehrt.
Die Richtlinien zur Ehrung herausragender Sportler in der Gemeinde
Altenkrempe sind auch unter www.amt-ostholstein-mitte.de zu finden. Die
Vorschläge bitte mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 1. Dezember 2015 an
das Amt Ostholstein-Mitte, Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde a.B. oder per E-Mail
an: a.jacobs@amt-ostholstein-mitte.de senden. (red)