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Neustadt. Ab sofort sind die Geschäfte am Sonntag wieder geschlossen. Die Bäderregelung erlaubt das Einkaufen an Sonn- und Feiertagen immer zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober. Eine Ausnahme gibt es zwischen den Jahren: Innerhalb des Zeitraums vom 17. Dezember bis zum 8. Januar haben die Geschäfte wieder die Möglichkeit, auch sonntags zu öffnen. (red)



