

Eutin. Zum Start in das neue Schuljahr machen Kreis Ostholstein und Jobcenter Ostholstein darauf aufmerksam, dass Schüler*innen Hilfen des Bildungspakets erhalten können. Beispielsweise für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge, Mittagsverpflegung und auch in dem Bereich Sport/Freizeit/Kultur. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst oder deren Eltern Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag (Familienkasse) sind. Auch für Wohngeldempfänger besteht die Möglichkeit, diese Leistungen beim Kreis Ostholstein zu beantragen.
Schulbedarf
Schüler*innen erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 103 Euro und zum 1. Februar 51,50 Euro. Damit sollen Anschaffungen wie zum Beispiel Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Taschenrechner oder Bastelmaterial erleichtert werden.
Schulausflüge/Klassenfahrten
Auch die Kosten für eintägige Ausflüge oder Klassenfahrten der Schulen oder deren angegliederten Offenen Ganztagsschulen werden als Leistungen des Bildungspakets erstattet.
Mittagsverpflegung
Bei der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung zum Beispiel in der Schulmensa oder Offenen Ganztagsschule werden die Kosten für die Mittagsmahlzeit übernommen.
Sport/Freizeit/Kultur
Die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel Sport und Freizeitaktivitäten inklusive Zubehör, Musikunterricht, Kultur- und Ferienangebote, Freizeiten) werden mit 15 Euro monatlich gefördert.
Mehr Informationen zum Bildungspaket und zu weiteren Leistungen wie Schul-Monatsfahrkarten oder Lernförderung gibt es unter www.kreis-oh.de/bildungspaket bzw. www.jobcenter-ostholstein.de oder im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeiter*innen des Jobcenters Ostholstein oder des Kreises Ostholstein. (red)