Alexander Baltz

Hilfe für private Vermieter - Forderungen der Touristiker

Private Vermieter erhoffen sich Hilfe von Bund oder Land.

Private Vermieter erhoffen sich Hilfe von Bund oder Land.

Bild: Alexander Baltz

Ostholstein. Private Vermieter von Ferienwohnungen sind in Sorge. Hilfsprogramme oder rettungsschirme greifen bislang nicht. Betroffene Vermieter haben bereits eine Online-Petition gestartet, um an schnelle finanzielle Hilfe zu kommen. Ihr Argument: Es dürfe bei ausgewiesenen Ferienwohnungen keinen Unterschied geben, ob privat oder gewerblich vermietet wird. Unter anderem begründet wird die Forderung nach Unterstützung damit, dass ohne Rücklagen eine Krise wie wir sie zur Zeit erleben durch ständig weiterlaufende Kosten nicht zu bewältigen sei.
 
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte Ende März den Deutschen Tourismus-Verband (DTV) darüber informiert, dass es finanzielle Soforthilfen in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen voraussichtlich nur dann gibt, wenn die entsprechende Tätigkeit als Haupterwerbausgeübt wird. Bei den laufenden Verhandlungen zur Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung soll noch festgelegt werden, was im Einzelfall bei Zuschüssen zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten geprüft werden muss. Hierüber informierte auch die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht per Newsletter Anfang April.
Eine Nachfrage beim Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH) ergab: Auf Entscheidungen des Landes Schleswig-Holstein wartet man noch immer.
 
Der Tourismusverband Schleswig-Holstein fordert gemeinsam mit dem DTV „auch weiterhin eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass auch Privatvermieter von Ferienwohnungen, die durch die Coronakrise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, Zugang zu Liquiditätshilfen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen und auch Kurzarbeit erhalten können.“
 
GEMA-Vergütung
Die GEMA hat angekündigt, ihren Kunden die Vergütungen für den Zeitraum der behördlichen Anordnungen zu erlassen. Gastgeber müssen dazu nichts veranlassen. Die Abbuchungen pausieren automatisch. Schon getätigte getätigte Abbuchungen sollen rückvergütet werden.
 
GEZ-Gebühren
Die GEZ hat mitgeteilt, dass sich betroffene Unternehmen über das Kontakt-Formular an die GEZ wenden und die befristete Aussetzung der Gebührenpflicht beantragen können.
 
Vermittlungsprovisionen aus Vermietung von Ferienunterkünften
 
Laut Aussage des DTV stellt es sich aktuell wie folgt dar:
Zahlung der Provision „Gast an Vermittler“: Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Leistung (Vermittlung der Ferienunterkunft) wurde erfüllt. Daher geht der DTV davon aus, dass der Vermittler die Provision nicht zurückzahlen muss.
Zahlung der Provision „Vermieter an Vermittler“: Hier kommt es auf die individuelle Vereinbarung an. Enthält sie eine Klausel zur höheren Gewalt, die besagt, dass der Vermittler die Provision in einem solchen Fall behalten darf, kann der Gastegeber sie grundsätzlich nicht zurückfordern. Andernfalls - nach Auffassung des DTV - schon. Nachzulesen ist dies unter: www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/faq.html . (ab/red)


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