Neustadt droht Verkehrschaos: Die Hafenbrücke muss neu
Neustadt in Holstein. Wer regelmäßig an der Hafenwestseite in Neustadt vorbeikommt, weiß, dass dort die Bauarbeiten in vollem Gange sind. Der Umbau der Speichertürme schreitet voran, das Hospitalquartier feierte kürzlich Richtfest und die Bauarbeiten am ZOB sind bereits abgeschlossen.
Eine der nächsten großen für alle sichtbaren Baumaßnahmen, wäre der Bau der Holzbrücke für den Fuß- und Radverkehr, unmittelbar neben der bestehenden Stadtbrücke gewesen, eigentlich. Die Stadt Neustadt könnte längst mit dem Bau der Fußgängerbrücke beginnen. Alle nötigen Genehmigungen liegen vor. Doch jetzt ist ein Problem aufgetreten, das die gesamte Baumaßnahme massiv verzögert und verkompliziert. Denn auch die Hafenbrücke, für die der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) zuständig ist, muss über kurz oder lang erneuert werden, sodass diese beiden Bauprojekte miteinander kollidieren würden. „In Bezug auf die städtische Holzbrücke gehen wir derzeit davon aus, dass sich der Fertigstellungstermin voraussichtlich um rund zwei Jahre verschieben wird“, teilte stellvertretender Bauamtsleiter Conrad Rieger gegenüber dem reporter mit.
Hafenbrücke versus Fußgängerbrücke
Warum der Bau der Fußgängerbrücke mit dem Bau der Hafenbrücke zeitlich zusammenhängt, erklärt sich folgendermaßen: Wenn die Hafenbrücke neu gebaut wird, muss das alte Bauwerk zunächst abgerissen werden. Damit der Verkehr trotzdem fließen kann, muss ein Provisorium her. Sollte genau daneben die Fußgängerbrücke bereits stehen, ist nicht nur der einzig mögliche Platz für eine „Umleitung“ besetzt, auch die Abrissarbeiten würden sich schwierig gestalten, wenn ein weiteres Bauwerk im Weg ist. Die Fußgängerbrücke als Provisorium zu nutzen, könnte problematisch sein, da sie mit einer geringeren Traglast geplant ist. Sie könnte höchstens behelfsmäßig von einem Krankenwagen befahren werden, nicht aber beispielsweise von schweren Löschfahrzeugen. Die Idee der Stadt ist daher, das Fundament der Fußgängerbrücke zu verstärken und so anzulegen, dass hier zunächst auch Autoverkehr fließen kann, solange die Hafenbrücke gebaut wird. Nach Abschluss der Bauarbeiten könnte man dann das Behelfsbauwerk abnehmen und auf das bestehende Fundament die geplante Holzbrücke für Fuß- und Radverkehr setzen. Laut LBV kommt als Umleitungsoption für den autobahnfähigen Verkehr eher eine Umleitung über die A1 in Betracht. Die von der Stadt geplante Fuß- und Radverkehrsbrücke wurde zwar in die Überlegungen einbezogen, nach derzeitigem Stand sei jedoch laut LBV davon auszugehen, dass sie für die Aufnahme öffentlichen Kfz-Verkehrs voraussichtlich nicht geeignet sein wird. Sollte die Umleitung ausschließlich über die Autobahn führen, würde das ein massives Verkehrschaos nach sich ziehen.
Ein Versäumnis des Landes
Für diese Planungskollision findet der Ostholsteiner Landtagsabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Niclas Dürbrook klare Worte. Er sehe hier ein Versäumnis des Landes, dass sich mit der Stadt längst hätte abstimmen müssen. Die SPD-Landtagsfraktion hatte zuvor die Planungen für den Ersatzneubau der Neustädter Hafenbrücke in einer Kleinen Anfrage hinterfragt. „Die Landesregierung hat erst jetzt mit Grundlagenermittlungen für einen Ersatzneubau der Hafenbrücke begonnen. Und das obwohl der Landesregierung seit 2020 bekannt ist, dass die Stadt Neustadt die Hafenwestseite inklusive neuer Fuß- und Radwegbrücke parallel zur alten Hafenbrücke plant“, erklärte er. Er bezeichnet diese Kollision der Planung als „extrem ärgerlich“ und kritisierte, dass nun zwei große Infrastrukturprojekte nebeneinander herlaufen würden, statt sinnvoll aufeinander aufzubauen. „Ich habe die Landesregierung ausdrücklich gefragt, was unternommen wurde, um die städtischen Planungen zur Hafenwestseite inklusive neuer Fußgängerbrücke und einen möglichen Ersatzneubau der Hafenbrücke aufeinander abzustimmen. Die Antwort darauf ist bezeichnend: Es gibt schlicht keine. Das lässt nur einen Schluss zu, offenbar wurde von Seiten der Landesregierung nichts unternommen“, so Dürbrook.
Weitere Baumaßnahmen an der L 309
Hinzu kommt, dass die L 309 im Streckenabschnitt Lienaustraße/Eutiner Straße einen insgesamt ausreichenden bis sanierungsbedürftigen Zustand aufweist. Hierzu schätzt der LBV ein, dass eine Sanierung mittel- bis langfristig ebenfalls erforderlich sei. Ob diese nun mit der geplanten Brückensanierung zusammenfällt, also dann, wenn sowieso eine Umleitung notwendig ist, bleibt abzuwarten. „Die Hafenbrücke ist keine Nebenstraße, sondern eine zentrale Verbindung für Neustadt. Ein Abriss und Neubau wird absehbar massive Verkehrsbeeinträchtigungen mit sich bringen. Was jetzt gebraucht wird, ist eine echte Abstimmung auf Augenhöhe mit der Stadt Neustadt. Das gilt auch mit Blick auf den Zustand der L 309 im weiteren Verlauf Lienaustraße/Eutiner Straße“, so Dürbrook.
Wie geht es weiter?
Wann genau nun mit einem Baustart zu rechnen ist, ist ebenfalls unklar. Auf Nachfrage des reporters heißt es: Detailaussagen seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Und auch auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hält sich der LBV vage: „Konkrete Planungen wurden bislang noch nicht aufgenommen; daher sind derzeit keine belastbaren Detailaussagen zum weiteren Zeitplan oder zu einer voraussichtlichen Sperrungsdauer im Rahmen eines Neubaus möglich“, heißt es in dem Antwortschreiben. Die Stadt Neustadt wartet nun auf den nächsten Schritt. Dieser würde laut Conrad Rieger maßgeblich beim LBV liegen, der die erforderlichen Planungsleistungen jetzt ausschreiben müsse. Erst auf dieser Grundlage können weitergehende Entscheidungen getroffen und konkrete Abstimmungen zwischen Stadt und Land folgen. (ko)

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