

Eutin. Für viele Bürger wurde im Rahmen der aktuellen Coronavirus-Pandemie eine häusliche Quarantäne angeordnet. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz durch die zuständige Behörde, um eine mögliche Weiterverbreitung zu unterbinden. Die hierdurch entstandenen Erwerbseinbußen können die Betroffenen beim Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein geltend machen. Das Landesamt hat hierzu weiterführende Informationen auf der folgenden Internetseite, unter der Rubrik „Corona: Verdienstausfallentschädigung“ veröffentlicht. Als Download stehen die erforderlichen Antragsformulare bereit: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/lasd_node.html. Der Kreis Ostholstein weist darauf hin, dass er diesbezügliche Anfragen nicht bearbeiten kann. (red)