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Petra Remshardt

Aktuelle Regelungen zur Maskenpflicht

Der Kreis Ostholstein hat die Regelungen zur Maskenpflicht an die örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Der Kreis Ostholstein hat die Regelungen zur Maskenpflicht an die örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Ostholstein. Der Kreis Ostholstein hat am 29. November eine neue Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlassen. Diese ersetzt die Allgemeinverfügung vom 4. November.
Im Vorfeld der vorliegenden Allgemeinverfügung hat sich der Kreis erneut mit den Kommunen abgestimmt, um zu gewährleisten, dass die Eingriffe in die Rechte der Bürger*innen auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Dabei hat sich gezeigt, dass inzwischen in gewissen Bereichen - zumindest zeitweise - das Abstandsgebot ohne Probleme eingehalten werden kann. Infolge der übrigen Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere der Tourismusbeschränkungen, hat sich das Fußgängeraufkommen in diesen Bereichen deutlich verringert. Hier ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen nicht mehr erforderlich. In einigen wenigen Fällen musste jedoch die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, geringfügig ausgeweitet werden. Die Anlage zu dieser Allgemeinverfügung wurde an diese neuen Erkenntnisse angepasst und so weiterhin eine differenzierte, an den örtlichen Gegebenheiten ausgerichtete Regelung sichergestellt.
Veränderungen gibt es unter anderem auf Fehmarn, in Heiligenhafen, Lensahn, Neustadt in Holstein und Timmendorfer Strand. Die entsprechend aktualisierte Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein sowie eine dazugehörige Anlage, in der die Orte und Straßen genannt und in Karten eingezeichnet sind, in denen eine Maskenpflicht gilt, ist online unter www.kreis-oh.de/coronavirus zu finden. (red)


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