Seitenlogo
Petra Remshardt

Allgemeinverfügung

Ostholstein. Die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Alkoholverbot in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen gilt bis einschließlich 13. Juni. Veränderungen gab es in Bad Schwartau, Malente, Eutin und Scharbeutz.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.kreis-oh.de zu finden. (red)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen