

Neustadt. Seit Herbst 2014 häufen sich in Deutschland die
Fälle, wonach Fahrer von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen oder
Straßenbahnen ihrer regionalen Verkehrsbetriebe nicht mehr befördert werden.
Immer häufiger werden auch Elektrorollstühle von der Beförderung
ausgeschlossen.
Leidtragende sind viele Millionen Menschen, die aufgrund einer
Körperbehinderung oder einer altersbedingten Mobilitätseinschränkung, auf die
Nutzung ihrer Hilfsmittel und Transport in den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe
angewiesen sind. Ihnen wird damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
verwehrt, was nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einer
Diskriminierung entspricht. Da es keine bundeseinheitliche Regelung über den
Umgang bei der Mitnahme von Elektromobilen und Elektrorollstühlen in Busse und
Straßenbahnen gibt, besteht eine Rechtsunsicherheit.
Um zeitnah eine einheitliche politische und gesetzgeberische Lösung zu
finden, startete der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) am
5. September eine bundesweite online-Petition mit dem Ziel, eine
Beförderungspflicht auch für Elektromobile in Bussen und Bahnen gesetzlich
festzuschreiben.
Für eine öffentliche Anhörung im Bundestag werden 50.000 Unterzeichner
benötigt. Weitere Infos und einen Link zur Petition auf: www.bsk-ev.org. Es
liegt auch eine vorbereitete Unterschriftenliste in der Baltic-Apotheke in der
Königsstraße 2 in Neustadt aus und wird bis 28. September von der
MS-Selbsthilfegruppe weitergeleitet. (red)