Petra Remshardt

Anzeige: Petition zur Mitnahme von Elektromobilen

Neustadt. Seit Herbst 2014 häufen sich in Deutschland die Fälle, wonach Fahrer von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen oder Straßenbahnen ihrer regionalen Verkehrsbetriebe nicht mehr befördert werden. Immer häufiger werden auch Elektrorollstühle von der Beförderung ausgeschlossen.
Leidtragende sind viele Millionen Menschen, die aufgrund einer Körperbehinderung oder einer altersbedingten Mobilitätseinschränkung, auf die Nutzung ihrer Hilfsmittel und Transport in den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe angewiesen sind. Ihnen wird damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt, was nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einer Diskriminierung entspricht. Da es keine bundeseinheitliche Regelung über den Umgang bei der Mitnahme von Elektromobilen und Elektrorollstühlen in Busse und Straßenbahnen gibt, besteht eine Rechtsunsicherheit.
Um zeitnah eine einheitliche politische und gesetzgeberische Lösung zu finden, startete der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) am 5. September eine bundesweite online-Petition mit dem Ziel, eine Beförderungspflicht auch für Elektromobile in Bussen und Bahnen gesetzlich festzuschreiben.
Für eine öffentliche Anhörung im Bundestag werden 50.000 Unterzeichner benötigt. Weitere Infos und einen Link zur Petition auf: www.bsk-ev.org. Es liegt auch eine vorbereitete Unterschriftenliste in der Baltic-Apotheke in der Königsstraße 2 in Neustadt aus und wird bis 28. September von der MS-Selbsthilfegruppe weitergeleitet. (red)


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