Auf dem Weg zur Arbeit: Welche Umwege sind versichert?
Wer auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause einen Unfall hat, erhält in
vielen Fällen Hilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Schutz gilt
grundsätzlich für die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In
bestimmten Fällen sind aber auch Umwege versichert. Darauf weist die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.
Streckenwahl flexibel
„Die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeit muss nicht unbedingt die
kürzeste sein“, erklärt Sandra Kollecker, Sozialversicherungsrechtsexpertin der
BGW. „Es geht hier eher darum, dass man direkt von A nach B fährt und keine
Zwischenziele ansteuert. Selbstverständlich darf man dabei auch eine möglichst
verkehrsgünstige und sichere Route wählen.“
Fahrgemeinschaften versichert
Auch wer eine Fahrgemeinschaft nutzt, die verschiedene Wohnungen und
Arbeitsstätten anfährt, braucht keine Angst um den Versicherungsschutz zu haben.
„Übrigens muss eine Fahrgemeinschaft nicht zwangsläufig nur aus Berufstätigen
bestehen“, fügt Kollecker hinzu. „Wenn Eltern ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit
zum Kindergarten oder zur Schule bringen, ist dies ebenfalls eine
unfallversicherte Fahrgemeinschaft.“
Einkäufe nicht versichert
Wer dagegen morgens noch schnell zum Bäcker fährt oder nachmittags einen
Abstecher zum Supermarkt macht, ist auf diesen Umwegen in der Regel nicht
versichert. Denn das Einkaufen gehört zum Privatleben und damit der Weg zum
Laden ebenso. „Der Versicherungsschutz ist auf solchen Umwegen zumindest
unterbrochen, bis man die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
wieder erreicht“, erklärt die Expertin. „Dauert die Unterbrechung des Heimwegs
länger als zwei Stunden, so zählt auch der restliche Weg zur Freizeit und ist
dann nicht mehr versichert.“ (red)