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Gesche Muchow

Corona: Beherbergungsverbot gekippt

Das Beherbergungsverbot galt bislang ausschließlich für Urlauber in Schleswig-Holstein.

Das Beherbergungsverbot galt bislang ausschließlich für Urlauber in Schleswig-Holstein.

Bild: Gesche Muchow

Schleswig. Am vergangenen Freitag hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) über das schleswig-holsteinische Beherbergungsverbot zu entscheiden.
 
Zwei Hotelbetriebe, die unter anderem auch Hotels in Grömitz und auf Sylt betreiben, hatten gegen die Landesverordnung vor dem OVG geklagt und konnten sich durchsetzen.
 
Das Gericht in Schleswig setzte die Regelung in einem Eilverfahren außer Vollzug, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen wurde.
 
Für Urlauber heißt das, dass sie ab sofort auch ohne einen aktuellen, negativen Corona-Test in Schleswig-Holstein Urlaub machen dürfen. Die Landesregierung teilte dazu auf ihrer Homepage mit, dass „in Umsetzung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 23. Oktober 2020 keine inländischen Hochinzidenzgebiete mehr ausgewiesen werden. Das Beherbergungsverbot ist somit außer Vollzug gesetzt.“
 
Da für Geschäftsreisende und Tagesgäste keine Einschränkungen galten, verstoße laut OVG das Beherbergungsverbot gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot. In der Begründung des Gerichts heißt es zudem, dass die dringende Notwendigkeit bestehe, schwere wirtschaftliche Nachteile für die Beherbergungsbetriebe des Landes abzuwehren. (gm)


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