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Gesche Muchow

Corona: Doppelteststrategie für Rückkehrende aus Risikogebieten

Ab heute gelten neue Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Ab heute gelten neue Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Bild: Gesche Muchow

Kiel. Ab dem 8. August 2020 hat die Bundesregierung eine Testpflicht für Reiserückkehrende aus Risikogebieten initiiert. Bei der Einreise ist ein Coronatest vorgeschrieben oder es muss ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden.
 
Rückkehr nach Schleswig-Holstein
Für Reiserückkehrende aus Risikogebieten nach Schleswig-Holstein besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach Einreise, zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus. Mit der neuen Quarantäne-Verordnung des Landes gilt ab dem 10. August: Durch den Nachweis von zwei negativen Testergebnissen (vormals eines) kann diese Quarantänepflicht auf fünf Tage verkürzt werden. Damit folgt Schleswig-Holstein dem dringenden Rat der Experten, unter anderem der Gesundheitsämter.
 
Der Gesundheitsminister erläuterte: „Vor dem Hintergrund, dass ein einzelner Test lediglich eine Momentaufnahme darstellt und die durchschnittliche Inkubationszeit bei 5 Tagen liegt, passen wir die Quarantäneverordnung des Landes an dieser zentralen Stelle an, mit dem Ziel den Schutz sowohl der Rückkehrenden aber auch der Menschen, die hier im Land geblieben sind, deutlich zu verbessern“.
 
Verkürzung der Quarantäne
Die 14-tägige Quarantänepflicht entfällt für Reiserückkehrende aus Risikogebieten, sobald diese ihrer kommunalen Gesundheitsbehörde zwei deutsch- oder englischsprachige negative Testergebnisse aus fachärztlichen Laboren vorlegen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
 
• mindestens eine der beiden notwendigen Testungen ist frühestens 5 Tage nach der Einreise vorgenommen worden;
 
• zwischen der ersten und der zweiten Testung liegen mindestens 5 Tage;
 
• ist die erste Testung vor der Einreise erfolgt, dürfen zwischen Testergebnis und Einreise nicht mehr als 48 Stunden liegen.
 
Verstöße können teuer werden
Bei Missachtung der Regelungen zur Einreise nach Schleswig-Holstein aus dem Ausland drohen empfindliche Bußgelder. Ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht kann bis zu 10.000 Euro kosten. Bis zu 2.000 Euro Strafe können für eine nicht erfolgte Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt nach Einreise aus einem Risikogebiet fällig werden. (gm/red)
 
Informationen zu Risikogebieten im In- und Ausland sowie den kostenfreien Testzentren im echten Norden: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-einreise


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