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Kristina Kolbe

Corona-Inzidenzwert überschritten

Betretungsverbot in Schulen und Mund-Nase-Bedeckung für Erzieher sind Kernpunkte der Allgemeinverfügung.

Betretungsverbot in Schulen und Mund-Nase-Bedeckung für Erzieher sind Kernpunkte der Allgemeinverfügung.

Ostholstein. Bereits am Montag, dem 21. Dezember haben die Corona-Fallzahlen einen Wert von 70 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage erreicht. Am heutigen Dienstag liegt der 7-Tage-Inzidenzwert sogar bei über 90.
 
Aufgrunddessen hat der Kreis Ostholstein in einer weiteren Allgemeinverfügung neue Maßnahmen erlassen. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort und tritt mit Ablauf des 10. Januar außer Kraft.
 
„Vor dem Hintergrund der aktuell weitergestiegenen Fallzahlen (...) im Kreis Ostholstein müssen unverzüglich wirksamere Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden“, heißt es in der Allgemeinverfügung.
 
Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, bedarf es im Kreis Ostholstein zurzeit weiteren Einschränkungen auch im Bereich der Schulen und der Kindertagesbetreuung. So herrscht in den Schulen ein Betretungsverbot und in den Kinderbetreuungs-Einrichtungen müssen jetzt auch die Erzieher eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
 
Betretungsverbot für schulfremde Personen
 
Durch das Betretungsverbot für schulfremde Personen sollen die Kontakte an Schulen und die Gefahr des Eintrags von Infektionen reduziert werden.
 
Mund-Nase-Schutz jetzt auch in der KiTa
Die bisher vorliegenden Erkenntnisse zur Entwicklung des Infektionsgeschehens zeigen deutlich, dass eine Ansteckung mit COVID-19 in Kindertageseinrichtungen in erster Linie durch Erwachsene passiert. Das zuverlässige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch erwachsene Personen in einer Kindertageseinrichtung bietet also einen wichtigen Schutz für alle Beteiligten. Zudem sei – anders als im Frühjahr 2020 – eine Mund-Nase-Bedeckung für Kinder eher alltäglich geworden, sodass von einem gewissen Gewöhnungseffekt ausgegangen wird, heißt es in der Allgemeinverfügung. Ein Verschrecken der Kinder durch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung durch die Fachkräfte sei somit nicht zu befürchten. Zudem ermöglicht die Umsetzung dieser Empfehlung, dass im Falle einer Infektion die Kinder nicht als Kontaktperson der Kategorie I zählen würden und somit die Konsequenzen deutlich geringer wären: Für Kinder würde nicht in allen Fällen eine Quarantäneanordnung erfolgen. Mit Blick auf das Wohl des Kindes kann es gleichwohl notwendig sein, dass die Fachkräfte situationsabhängig auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorübergehend verzichten zum Beispiel zur gezielten Sprachförderung oder beim Streitschlichten und Trösten. (red)


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