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Coronavirus: Treffen mit 10 Personen sind wieder erlaubt

Ab dem 8. Juni gelten für Treffen im öffentlichen und privaten Raum neue Regeln in Schleswig-Holstein.

Ab dem 8. Juni gelten für Treffen im öffentlichen und privaten Raum neue Regeln in Schleswig-Holstein.

Kiel/Neustadt. Wie Ministerpräsident Daniel Günther bereits in der vergangenen Woche angekündigt hat, gibt es ab sofort auch für Treffen im privaten und öffentlichen Raum Lockerungen der Corona-Auflagen. Durften sich bislang nur Personen zweier Haushalte treffen, sind seit heute (8. Juni) wieder Zusammenkünfte von mehreren Personen möglich.
 
Ganz wichtig, das Abstandsgebot von 1,5 Meter ist einzuhalten, wo immer dies möglich ist. Dies gelte für alle Tätigkeiten in der Öffentlichkeit, wie beispielsweise beim Einkaufen oder Spazierengehen. Auch weiterhin gilt, dass Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushaltes nach Möglichkeit auf ein Minimum reduziert bleiben sollten.
 
Treffen mit bis zu 10 Personen möglich
• Ansammlungen im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind mit bis zu 10 Personen zulässig. Diese 10 Personen müssen nicht miteinander verwandt sein, sich aber persönlich kennen. Erlaubt sind auch Treffen beziehungsweise Ansammlungen von zwei verschiedenen Haushalten, hier gilt keine Personenzahlbegrenzung.
 
• Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind auch Treffen in einer Gaststätte, wo sich die oben genannten Personenkreise an einen Tisch setzen dürfen.
 
• In der Privatwohnung gilt dasselbe, das heißt Angehörige zweier Haushalte dürfen sich ohne Personenzahlbegrenzung treffen. Ebenso dürfen sich in der Privatwohnung 10 Personen, die einander persönlich kennen, auch aus mehr als zwei Haushalten treffen. (red/gm)


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