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Petra Remshardt

Einkaufen an Sonntagen

Im Ostseeferienland öffnen die Geschäfte am 1. und 8. März jeweils von 12 bis 17 Uhr.

Im Ostseeferienland öffnen die Geschäfte am 1. und 8. März jeweils von 12 bis 17 Uhr.

Grömitz. Ab dem 15. März kann man wieder an Sonntagen in Grömitz auf Shopping-Tour gehen. Dann greift die sogenannte Bäderregelung. Zusätzlich, außerhalb der Bäderregelung, gibt es die verkaufsoffenen Sonntage am 1. und 8. März. Hier dürfen die Geschäfte im Ostseeferienland jeweils von 12 bis 17 Uhr öffnen.
Was versteht man unter Bäderregelung?
Diese Regelung bewirkt, dass Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass es ein touristisch geprägter Ort in Schleswig-Holstein sein muss. Das bedeutet, dass für gute 8 Monate die Läden an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden öffnen können. Diese Regelung gilt vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie zusätzlich vom 17. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021. Ausnahmen gibt es allerdings am Tag der Arbeit (1. Mai). Dort dürfen nur die Inhaber der Geschäfte selbst arbeiten. Nähere Informationen kann man in der „Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten“ entnehmen. (red)


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