Ferienfreizeiten auch wenn das Geld nicht reicht
Ostholstein. Die Jugendferienfahrten bringen nicht nur Spaß, sondern es
ermöglicht auch andere Kinder und Jugendliche kennenzulernen. Jedoch schafft es
nicht jede Familie die Ferienfahrten zu finanzieren, jedoch wenn sie auf
Sozialhilfe angewiesen sind oder ein zu geringes Einkommen haben, gibt der
Kreisjugendring Ostholstein einen Zuschuss um die Fahrten für Kinder und
Jugendliche zu ermöglichen. Die Mittel für das Jugendferienwerk, die nach dem
Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
von 2011 (Ferienwerksrichtlinie) zur Verfügung stehen, werden vom
Kreisjugendring Ostholstein im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel eingesetzt:
Gefördert werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren
(ausschlaggebend ist hierbei das Alter bei Antritt der Maßnahme) mit Wohnsitz in
Ostholstein. Es werden Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen
Familien gefördert. Hierzu gehören Familien, die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld 2), nach dem Sozialgesetzbuch III
(Arbeitslosengeld 1), nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) Wohngeld bzw.
kinderreiche Familien, nach Einkommenslage, Familien mit schwerbehinderten
Kindern / Jugendlichen, sofern die regelmäßigen Nettoeinkommen, die
Einkommensgrenze nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze wird auf 180 % der in
Schleswig-Holstein geltenden Sozialhilferegelsätze festgesetzt. Ab 10
Jugendferienwerk-Kinder darf ein Betreuer mit bezuschusst werden. Die Fahrten
müssen mindestens sieben Tage (An- und Abreisetag zählt jeweils als ein Tag)
sein.
Die Ferientage werden jeweils mit maximal zwölf Euro pro Tag und Teilnehmer
bezuschusst. Um die Förderung sichern zu können, muss der Antrag auf Zuwendung
an den Kreisjugendring Ostholstein gestellt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr wird
aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel entschieden. Auch Privatpersonen können an den
Jugendferienwerk-Maßnahmen teilnehmen und bezuschusst werden, wenn es die
Einkommenslage nicht überschreitet.
Fragen beantwortet die Geschäftstelle des Jugendferienwerk/Kreisjugendrings
Ostholstein mittwochs von 8 bis 12 Uhr in der Geschäftsstelle in Oldenburg i.H.
im Rathaus, montags unter Tel.: 0152/02763867 oder per E-Mail
geschaeftsstelle@kjr-oh.de (red)