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Petra Remshardt

Ferienfreizeiten auch wenn das Geld nicht reicht

Ostholstein. Die Jugendferienfahrten bringen nicht nur Spaß, sondern es ermöglicht auch andere Kinder und Jugendliche kennenzulernen. Jedoch schafft es nicht jede Familie die Ferienfahrten zu finanzieren, jedoch wenn sie auf Sozialhilfe angewiesen sind oder ein zu geringes Einkommen haben, gibt der Kreisjugendring Ostholstein einen Zuschuss um die Fahrten für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Die Mittel für das Jugendferienwerk, die nach dem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren von 2011 (Ferienwerksrichtlinie) zur Verfügung stehen, werden vom Kreisjugendring Ostholstein im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eingesetzt:
Gefördert werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren (ausschlaggebend ist hierbei das Alter bei Antritt der Maßnahme) mit Wohnsitz in Ostholstein. Es werden Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien gefördert. Hierzu gehören Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld 2), nach dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosengeld 1), nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) Wohngeld bzw. kinderreiche Familien, nach Einkommenslage, Familien mit schwerbehinderten Kindern / Jugendlichen, sofern die regelmäßigen Nettoeinkommen, die Einkommensgrenze nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze wird auf 180 % der in Schleswig-Holstein geltenden Sozialhilferegelsätze festgesetzt. Ab 10 Jugendferienwerk-Kinder darf ein Betreuer mit bezuschusst werden. Die Fahrten müssen mindestens sieben Tage (An- und Abreisetag zählt jeweils als ein Tag) sein.
Die Ferientage werden jeweils mit maximal zwölf Euro pro Tag und Teilnehmer bezuschusst. Um die Förderung sichern zu können, muss der Antrag auf Zuwendung an den Kreisjugendring Ostholstein gestellt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr wird aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden. Auch Privatpersonen können an den Jugendferienwerk-Maßnahmen teilnehmen und bezuschusst werden, wenn es die Einkommenslage nicht überschreitet.
Fragen beantwortet die Geschäftstelle des Jugendferienwerk/Kreisjugendrings Ostholstein mittwochs von 8 bis 12 Uhr in der Geschäftsstelle in Oldenburg i.H. im Rathaus, montags unter Tel.: 0152/02763867 oder per E-Mail geschaeftsstelle@kjr-oh.de (red)


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