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Alexander Baltz

Harter Lockdown ab Mittwoch

Schleswig-Holstein schließt sich bundeseinheitlichen Maßnahmen an
Das öffentliche Leben in Deutschland wird bis mindestens zum 10. Januar heruntergefahren.

Das öffentliche Leben in Deutschland wird bis mindestens zum 10. Januar heruntergefahren.

Berlin/Kiel. In einer gemeinsamen Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel haben sich die Länderchefs heute Vormittag wie bereits erwartet auf härtere Corona-Maßnahmen geeinigt. Ministerpräsident Daniel Günther stellte am frühen Nachmittag die einzelnen Maßnahmen für Schleswig-Holstein vor und betonte, es sei notwendig, harte Einschnitte vorzunehmen.
 
 
Einzelhandel muss schließen
 
Ab Mittwoch, dem 16. Dezember bis vorerst zum 10. Januar muss der Einzelhandel geschlossen bleiben. Auch Baumärkte, Frisöre, Kosmetikstudios oder Nagelstudios dürfen nicht mehr öffnen. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen möglich bleiben. Lebensmittelgeschäfte, Arztpraxen, Apotheken, Drogerien, Banken, Getränkemärkte, Optiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Poststellen sollen geöffnet bleiben. Auch Lieferdienste der Gastronomie dürfen ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.
 
 
Keine Präsenzpflicht in den Schulen
 
Vom 16. Dezember bis zum 10. Januar bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen, es wird jedoch eine Notfallbetreuung eingerichtet. Digitale Lernangebote dürfen angeboten werden. Auch Kindergärten oder Kindertagesstätten sollen weitestgehend schließen.
 
 
Kontaktbeschränkungen
Im öffentlichen und privaten Raum sollen sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Zu Weihnachten sollen zwischen dem 24. und 26. Dezember Feiern im „engsten Familienkreis“ möglich sein. Hier dürfen sich zusätzlich zum eigenen Hausstand vier Personen, nur aus dem engsten Familenkreis, gemeinsam treffen.
 
 
Silvesterfeuerwerk darf nicht verkauft werden
 
Dazu kommt ein Böllerverbot auf öffentlichen Plätzen, und es gilt an Silvester ein bundesweites Versammlungsverbot.
 
 
Alkoholverbot
 
Bereits seit Samstag (12. Dezember) gilt in der Öffentlichkeit ein generelles Alkoholverbot.
 
 
Gottesdienste bleiben möglich
 
Unter Einhaltung der Hygieneregeln und mit vorheriger Anmeldung sollen Gottesdienste weiterhin stattfinden dürfen. Gesang ist nicht erlaubt.
 
 
Ein erneuter Bund-Länder-Gipfel soll am 5. Januar über eine Verlängerung der Maßnahmen entscheiden. (ab)


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