Kirchenkreissynode verkleinert sich auf 66 Mitglieder
Cismar. Es war der Punkt auf der Tagesordnung, der am Montag
auf der Synode des Kirchenkreises Ostholstein im Klosterkrug Cismar am
leidenschaftlichsten und ausführlichsten diskutiert wurde: Sollte die Zahl der
Synodalen von 88 auf 66 reduziert werden? Präses Dr. Wendt hatte einen
entsprechenden Vorschlag vorgestellt. Sein Argument: „Wir erhoffen uns davon,
dass wir in einem kleineren Gremium effektiver arbeiten können.“ Die Bedenken
einiger Synodaler, dass kleinere Gemeinden benachteiligt oder gar nicht mehr in
der Synode vertreten sein könnten, verstehe er, dieses Risiko bestehe aber
ebenso bei einer Größe von 88 Mitgliedern, sagte Wendt und konnte schließlich
eine deutliche Mehrheit für den Weg mit 66 Synodalen gewinnen. Die Synodalen
einigten sich zudem auf die Bildung von sechs Wahlkreisen. Auch beim
Wahlverfahren gibt es Änderungen: Unter anderem kann jedes Gemeindeglied künftig
für einen Sitz in der Kirchenkreissynode kandidieren. Vorher hatten lediglich
die Kirchengemeinderäte Mitglieder aus ihrem Gremium vorgeschlagen. Bei der
Auszählung kommt ein „Stimmwert-Verfahren“ zum Zuge, sodass die Stimmen aus
größeren Gemeinden stärker gewichtet werden als die aus kleineren Gemeinden.
Weniger Diskussionsstoff bot der Beschluss, zum kommenden Jahr eine
Pfarrstelle für Tourismus einzurichten. Der Kirchenkreis reagiert damit auf die
große Nachfrage der Urlauber nach Gottesdiensten an der Ostsee sowie Trauungen
oder Taufen am Strand. „Wir wollen unseren Schwerpunkt verstärkt im Tourismus
setzen“, sagte Dr. Peter Wendt, Präses der Synode. Die erfolgreiche Teilnahme an
der Landesgartenschau in Eutin mit gut besuchten Veranstaltungen im „Garten am
frischen Wasser“ motiviere, weiterzumachen und die Angebote für Gäste weiter
auszubauen. Eine Aufgabe der Tourismus-Pfarrstelle sei die Entlastung und
Unterstützung der Gemeinden bei Amtshandlungen in den Urlaubsorten in den
Sommermonaten, erläuterte Propst Dirk Süssenbach. Hinzukomme die in diesem
Bereich nötige Koordinierungs- und Vernetzungsarbeit sowie die
Öffentlichkeitsarbeit. Die Stelle wird voraussichtlich aus dem Tourismusfonds
der Nordkirche gefördert und soll schnellstmöglich ausgeschrieben und besetzt
werden. Sie ist zeitlich befristet auf acht Jahre.
Große Zustimmung erhielt auch der Vorschlag des Bauplanungsausschusses, neue
Baurichtlinien zu erlassen, die es den Kirchengemeinden im Zusammenhang mit dem
Klimaschutzgesetz der Nordkirche ermöglichen, Anträge auf zusätzliche
Bezuschussung bei energetischen Sanierungsvorhaben zu stellen. „Wir wollen die
Kirchengemeinden dabei deutlich unterstützen“, sagte Propst Dirk Süssenbach. Die
neue Baurichtlinie sieht vor, dass die Kirchengemeinden Zuschüsse zwischen 20
Prozent und – in Einzelfällen – sogar bis zu 55 Prozent vom Kirchenkreis
erhalten können. 2,5 Millionen Euro stehen hierfür in den kommenden fünf Jahren
zur Verfügung, 800 000 Euro sind im Haushalt 2017 für Bau- und
Sanierungsmaßnahmen sowie Klimaschutz eingestellt.
Der Haushaltsplan 2017 wurde einstimmig beschlossen. Das
Kirchensteueraufkommen sei gestiegen, berichtete Verwaltungsleiter Werner
Koglin. „Wir sind dankbar für eine solide Haushaltssituation und konnten die
Steuerzuweisungen an die Gemeinden um über 100000 Euro erhöhen.“ Auch die
Zuwendungen für die Jugendarbeit in den Gemeinden werde um mehr als 100 Prozent
erhöht – von 14 000 auf 30 000 Euro. „Das ist eine große finanzielle Entlastung
für die Gemeinden“, betonte Koglin. Ebenfalls im Haushalt 2017 eingestellt sind
insgesamt 80 000 Euro für das Reformationsjubiläum. Damit sollen neben vielen
Aktionen in den Gemeinden der Ermutigungs- und Fortbildungstag für die neuen
Kirchengemeinderäte am 11. März, das Programm rund um den Besuch des
Nordkirchenschiffs in Neustadt vom 5. bis 7. Juli sowie die Nacht der Kirchen
vom 30. Auf den 31. Oktober in Oldenburg und Eutin finanziert werden.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung waren der Abschlussbericht von
LGS-Pastorin Claudia Süssenbach zur Beteiligung an der Landesgartenschau in
Eutin, der Beschluss über die Einführung der Doppik im Kirchenkreis und den
Gemeinden sowie Anträge des Mitarbeiterkonvents auf die Einrichtung eines
einheitlichen Tarifrechts der Nordkirche und des Kindertagesstättenkonvents auf
Satzungsänderungen. (red)