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Gesche Muchow

Kitas: Was ändert sich ab 1. Juni

Das schleswig-holsteinische Phasenmodell zur Rückkehr in den Regelbetrieb für Kitas.

Das schleswig-holsteinische Phasenmodell zur Rückkehr in den Regelbetrieb für Kitas.

Bild: Gesche Muchow

Kiel/Neustadt. Da kann man schon mal ins Schleudern kommen. Welche Kinder dürfen ab wann wieder die Kindergärten besuchen und in welcher Gruppengröße? Die guten Infektionszahlen in Schleswig-Holstein haben die Landesregierung zu einer rascheren Öffnung der Schulen und Kitas im Land bewogen (der reporter berichtete). Damit änderten sich für die Kitas einige grundlegende Vorgaben bereits ab dem 1. Juni. Zur Orientierung: Im vierstufigen Phasenmodell befinden wir uns derzeit in Phase 3, dabei aber nicht wie ursprünglich geplant in der ersten Stufe von Phase 3, sondern wir starten direkt mit Stufe 2.
 
Was ändert sich zum 1. Juni?
Ab dem 1. Juni dürfen die Kitas die zweite Stufe des eingeschränkten Regelbetriebs umsetzen zu können.
 
Das bedeutet konkret, dass die Gruppengröße auf grundsätzlich 15 Kinder angehoben wird. Die Kinder, die aufgrund der bisherigen Regelungen betreut werden konnten, können ab sofort täglich, beziehungsweise entsprechend des jeweiligen Betreuungsbedarfes innerhalb der Öffnungszeit der Kita betreut werden. Dies betrifft somit auch die Vorschulkinder und die Kinder mit Förderbedarf. Neu ist zudem, dass alle weiteren Kinder, die bislang keine Betreuung erhalten haben, auch wieder in die Kitas dürfen. Diese werden aber zunächst in der Regel tage- oder Wochenweise betreut.
 
Müssen alle Einrichtungen die Änderungen zum 1. Juni sofort umsetzen?
Nein. Sofern aus Sicht der Einrichtung aus organisatorischen Gründen oder aus Gründen des Infektionsschutzes die erlaubten Änderungen aktuell nicht umsetzbar sind, kann die zuständige Einrichtungsaufsicht in Abstimmung mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und dem zuständigen Gesundheitsamt entscheiden, zunächst beim eingeschränkten Regelbetrieb mit folgenden Voraussetzungen zu bleiben (Phase 3 Stufe 1).
 
Ab dem 8. Juni gilt:
Spätestens ab dem 8. Juni 2020 gelten aber für alle Kitas verbindlich folgende Punkte:
• Gruppengröße von 15 Kindern
• alle Kinder mit heilpädagogischem bzw. Sprachförderbedarf sowie Vorschulkinder werden durchgehend im Rahmen der Öffnungszeiten betreut
• Alle übrigen Kinder werden grundsätzlich tage- oder wochenweise im Wechsel betreut.
• Die Notbetreuung wird fortgesetzt
 
Einzelheiten zu allen Phasen und Stufen des Kita-Phasenkonzepts finden sich unter: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-kitaoeffnung. (gm)


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