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Alexander Baltz

Neue Allgemeinverfügungen des Kreises

Maskenpflicht verlängert und ausgeweitet
Neu ist die Maskenpflicht für pädagogische Fachkräfte bei der Kinderbetreuung.

Neu ist die Maskenpflicht für pädagogische Fachkräfte bei der Kinderbetreuung.

Eutin. Der Kreis Ostholstein hat zwei neue Allgemeinverfügungen erlassen, die seit Montag, dem 11. Januar gelten. Zunächst wurde die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets bis zum 31. Januar verlängert. Das betrifft die bereits bezeichneten und/oder gekennzeichneten öffentlich zugänglichen Bereiche für Fußgänger*innen.
 
 
Ausgeweitet hingegen wurde die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner bei Angeboten der Kindertagesbetreuung. Ab sofort gilt bis zum 15. März: In Angeboten der Kindertagesbetreuung (Elementar, Krippe, Hort und Kindertagespflege) haben alle erwachsenen Personen - und somit auch die pädagogischen Fachkräfte - eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dabei können die pädagogischen Fachkräfte in der Betreuung der Kinder mit Blick auf das Kindeswohl situationsabhängig, zum Beispiel zur gezielten Sprachförderung oder beim Streitschlichten und Trösten der Kinder, vorübergehend auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichten.
 
 
Zusätzliche Hotline für Impftermine
 
Die Menge an Impfstoff, die in Schleswig-Holstein zur Verfügung steht, erlaubt im Moment die Vergabe von 15.000 Terminen wöchentlich. Zuletzt waren die verfügbaren Termine innerhalb einer halben Stunde ausgebucht. Viele Bürger*innen wollten telefonisch einen Termin vereinbaren, dadurch kam es zwischenzeitlich zu einer Überlastung der Hotline 116 117. Damit die Nummer des ärztlichen Notdienstes nicht blockiert wird, gibt es neben der Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren (www.impfen-sh.de) eine zusätzliche Telefonnummer. Diese lautet: 0800 455 655 0. (ab/red)


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