
Aktuelle Informationen zum Coronavirus:
25.02.2021
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Nicht vergessen: Berechtigungsschein 1 einlösen.
Schleswig-Holstein. Die Berechtigten (Alter ab 60 Jahre sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen) haben zwei Berechtigungsscheine für Schutzmasken zusammen mit einem Anschreiben von ihrer Krankenversicherung beziehungsweise der Bundesregierung erhalten. Der Berechtigungsschein 1 muss bis spätestens Sonntag, dem 28. Februar in einer Apotheke der Wahl eingelöst werden, danach verfällt dieser Schein. (red)