Kristina Kolbe
Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffen
Neustadt in Holstein. Die Liste der Personen, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom 29. September bis zum 6. Oktober 2023 im Neustädter Rathaus, Zimmer 2, Am Markt 1 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegefrist, bei der unten genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §32 des Gerichtsverfassungsgesetztes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. (red)
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