

Neustadt. Die Stadt Neustadt macht es sich zur Aufgabe, hervorragende
Leistungen von Sportlern zu ehren. Jede Ehrung durch die Stadt setzt strenge
Maßstäbe voraus, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Persönliche
Auszeichnungen können an Sportler verliehen werden, die einem Neustädter
Sportverein oder Schule angehören. Desgleichen Sportler, die Neustädter sind,
aber einem auswärtigen Verein angehören, oder als Uniformträger hier ihren
Aufenthalt haben. Vorschlagsberechtigt sind Bürger und Organe der Stadt, der
Kreissportverband Ostholstein und alle Sportvereine und Schulen aus
Neustadt.
Die Anträge sind schriftlich bis zum 1. Dezember bei der Bürgermeisterin der
Stadt Neustadt in Holstein, Am Markt 1, einzureichen. Die Vorschläge werden
vertraulich behandelt.
Auskünfte erteilt das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten - Abteilung
Schule, Jugend, Kindertagesstätten, Sport, Senioren - Rosenstraße 2a, Tel.
04561/619411, E-Mail gweber@neustadt-holstein.de. (red)