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Petra Remshardt

Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes

Neustadt. Der Wahlleiterin hat am 19. April über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Die zugelassenen Wahlvorschläge sind in den amtlichen Bekanntmachungskästen der Stadt Neustadt und den Schulen ausgehängt. Das Wahlverzeichnis liegt bis zum 20. Mai während der Dienststunden im Bürgerbüro der Stadt Neustadt zu jedermanns Einsicht aus. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle am 35. Tag vor Beginn der Wahl (18. April 2016) gemeldeten wahlberechtigten Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr eingetragen, die seit mindestens dem 24. Februar 2016 mit dem Hauptwohnsitz in Neustadt gemeldet sind. Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bei Vorliegen der Wahlrechtsvoraussetzungen auf Antrag bis zum 20. Mai 2014, 12 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt nachträglich eingetragen werden.
 
Wahlräume sind folgende:
Montag, 23. Mai: 8 bis 12.30 Uhr: Jacob-Lienau-Schule, Pausenhalle; 14 bis 19 Uhr Jugendcafé, Grabenstraße 29 und Dienstag, 24. Mai: 7.45 bis 10.30 Uhr: Küstengymnasium, Arbeitsbücherei; 11 bis 13 Uhr: Steinkampschule, Pausenhof-Eingang; 14 bis 16 Uhr: Jugendcafé, Grabenstraße 29. Bei der Wahl ist der Schüler-, Kinder- beziehungsweise Personalausweis oder Pass bereitzuhalten.
 
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Auf den Stimmzetteln werden die Wahlvorschläge gruppenweise in alphabetischer Reihenfolge der Namen aufgeführt. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Dabei hat jede beziehungsweise jeder Wahlberechtigte für jede Gruppe fünf Stimmen, insgesamt höchstens zehn Stimmen. Die fünf Stimmen für jede Gruppe können auf die verschiedenen Kandidaten beliebig verteilt werden. Für jeden Kandidaten kann dabei jedoch nur eine Stimme abgegeben werden. Die Prüfung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt durch die Wahlleiterin.
 
Die zugelassenen Wahlvorschläge lauten wie folgt:
A) Gruppe der Kinder (vollendetes 10. bis vollendetes 13. Lebensjahr; maßgeblich ist der letzte Wahltag - 24. Mai 2016). Zu vergebene Mandate unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1 Wahlordnung: 7 Sitze, davon mindestens 3 weibliche Kandidatinnen und 3 männliche Kandidaten: weiblich: Marleen Gosdzinski, Hanna-Sophie Hansen, Mandy Okanovic, Lea Warnecke; männlich: Eike Gert Bensel, Peter Bensel, Leon Blume, Hendrik Mohwinkel, Kjell Petersen, Malte Reddehase, David Schwarz, Bennett Wager.
B) Gruppe der Jugendlichen (vollendetes 14. bis vollendetes 18. Lebensjahr; maßgeblich ist der letzte Wahltag - 24. Mai 2016). Zu vergebende Mandate unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1 Wahlordnung: 7 Sitze, davon mindestens 3 weibliche Kandidatinnen und 3 männliche Kandidaten: weiblich: Jacqueline Bumann, Annika Falk, Natalie Sevke; männlich: Florian Blume, Dennis Fischer, Arvid Flüh, Kevin Goesch, Justin Alexander Hübscher, Leandro Plön, Michel Poske, Nikolas Radomirovic. (red)


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