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Petra Remshardt

Kreis verlängert Allgemeinverfügungen

Kreis Ostholstein verlängert Allgemeinverfügungen.

Kreis Ostholstein verlängert Allgemeinverfügungen.

Eutin. Der Kreis Ostholstein hat am 15. Januar zwei weitere Allgemeinverfügungen erlassen, mit denen bereits geltende Maßnahmen bis zum 15. März verlängert werden.
Personen, bei denen ein durchgeführter Test auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist oder die nach den Vorgaben des RKI als Kontaktperson der Kategorie I einzustufen sind, haben sich unverzüglich bis auf Weiteres in häusliche Quarantäne beziehungsweise Isolation zu begeben und umgehend beim Gesundheitsamt des Kreises Ostholstein unter buergertelefon-oh@kreis-oh.de oder unter Tel. 04521/788755 zu melden; aufgrund der hohen Auslastung der Telefone wird darum gebeten, nach Möglichkeit die E-Mail-Adresse zu nutzen.
Ebenso gelten die Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmer*innen in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben fort.
Die Allgemeinverfügungen sind über die Internetseite des Kreises Ostholstein bekannt gemacht worden. Der vollständige Text der Allgemeinverfügungen ist zu finden auf der Homepage des Kreises Ostholstein www.kreis-oh.de. (red)


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