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Alexander Baltz

Bund fördert Kommunen für „Open-Air“-Kultur-Angebote

Berlin/Ostholstein. Am 24. März hat der Haushaltsausschuss des Bundestages das Bundesprogramm „Kultursommer 2021“ beschlossen. Ausgestattet mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro werden mit dem Programm bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms für die Zeit nach dem Lockdown unterstützt. Gefördert werden unter anderem Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Performances und Ausstellungen im öffentlichen Raum, die neu und zusätzlich sind. Bettina Hagedorn, die in Ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin auch Mitglied der Kulturstiftung des Bundes ist, die das Bundesprogramm betreut, hofft auch auf viele Bewerbungen aus Ostholstein und Schleswig-Holstein:
 
 
„Gerade für unsere tourismusreiche Küstenregion sind kulturelle Angebote traditionell ein wichtiger Bestandteil in den Sommermonaten für Touristen ebenso wie für viele Einheimische. Die Verunsicherung durch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie lässt viele Kommunen zögern, kostenintensive Vorbereitungen und Verpflichtungen von Künstlern jetzt anzupacken. Genau hier setzt dieses Programm an: Es ist eine großartige Chance für kommunale Veranstalter, um Kultur-Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu planen, die pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt mit 100.000 bis 500.000 Euro geplant werden und dabei eine 80-prozentige Finanzierung durch den Bund erhalten können. Damit sollen einerseits das kulturelle Leben in diesem Sommer zurück auf unsere Straßen, Marktplätze und Promenaden gebracht und andererseits regionalen Künstlern aller Genres Auftrittsmöglichkeiten garantiert werden. Die Pandemie hat die Kultur- und Veranstaltungsbranche seit 12 Monaten bundesweit - auch in Schleswig-Holstein - quasi mit einem Veranstaltungsverbot belegt. Das muss sich in diesem Sommer - unter vernünftigen Hygiene-Bedingungen und Auflagen - unbedingt ändern! Darauf warten nicht nur die Künstlerinnen und Künstler sowie die vielen Soloselbstständige, die ihre Auftritte organisieren, sondern auch ihr Publikum!“
 
 
Förderanträge können bis zum 22. April auf der Internetseite der Kulturstiftung des Bundes (https://www.kulturstiftung-des-bundes.de) gestellt werden - die Entscheidung einer Jury soll danach sehr schnell erfolgen, worauf nach Vorliegen der Förderzusage unmittelbar mit der Entwicklung und Umsetzung der Vorhaben begonnen werden kann. Die Fördergrundsätze können unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/buehne_und_bewegung/detail/kultursommer_2021 abgerufen werden. Für eine schnelle Projektbearbeitung bietet die Kulturstiftung des Bundes am 12. April von 14 bis 15 Uhr eine Onlinesprechstunden an. (red)


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