Petra Remshardt

Zulassungsstelle öffnet Online-Terminvergabe

Eutin. Der Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Ostholstein öffnet seine Zulassungsstelle schrittweise auch für Privatpersonen. Nachdem gewerbliche Zulassungen von Fahrzeugen bereits seit dem 27. März möglich sind, können ab sofort auch Privatpersonen einen Termin für die Fahrzeugzulassung online reservieren.
Für die Online-Terminvergabe gelten bis auf Weiteres folgende Regelungen:
• Online-Termine dürfen nur durch Privatpersonen reserviert und wahrgenommen werden.
• Sämtliche Vorgänge müssen mit einer EC-Karte bezahlt werden.
• Zur Vermeidung von Ansammlungen darf das Gebäude erst kurz vor dem Termin und nach Möglichkeit allein betreten werden.
• Achten Sie bitte auf die allgemeinen Hygienevorschriften und Abstandsregelungen sowie die Hinweise im Eingangsbereich.
• Das Tragen von einem Mundschutz ist nach Möglichkeit erwünscht.
• Sollten die benötigten Unterlagen nicht vollständig oder fehlerhaft sein, muss das Gebäude bis zur Klärung verlassen werden.
• Mehrfach-Terminreservierungen oder Terminreservierungen von gewerblichen Kraftfahrzeughändlern und gewerblichen Zulassungsdiensten werden automatisch gelöscht.
Gewerbliche Zulassungsdienste und gewerbliche Kraftfahrzeughändler haben weiterhin die Möglichkeit ihre Zulassungsvorgänge zu sammeln und diese jeden Freitag zwischen 12 und 12.30 Uhr bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Die übrigen Bereiche des Fachdienstes Straßenverkehr sind auch weiterhin nur eingeschränkt erreichbar. Während der Öffnungszeiten sind Rückfragen oder individuelle Terminvereinbarungen unter folgenden Rufnummern möglich: Bußgeldstelle 04521/788-8920, Verkehrsaufsicht 04521/788-8940, Führerscheinstelle 04521/788-8945.
Grundsätzlich gilt, dass vor Ort nur Kunden bedient werden können, die zuvor einen entsprechenden Termin vereinbart haben. Die vorgenannten Regelungen werden laufend den aktuellen Lageentwicklungen angepasst. Sollte die Situation es erfordern, können die Erweiterungen auch wieder zurückgefahren und bereits vereinbarte Termine storniert werden.
Die Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch den Fachdienst Straßenverkehr sollte in diesen Zeiten nur dann in Betracht kommen, wenn diese absolut notwendig oder unaufschiebbar oder anderenfalls mit rechtlichen oder finanziellen Nachteilen verbunden ist. (red)


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