

Eutin. In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Blekendorf im Kreis Plön wurde am 9. Oktober der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Um die betroffene Geflügelhaltung ist eine Sperrzone einzurichten, die aus einer Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 Kilometern und einer sich nach Außen anschließenden Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern besteht. Die Schutz- und Überwachungszonen erstrecken sich neben dem Kreis Plön auch auf Teile des Kreises Ostholstein.
Der Kreis Ostholstein hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Schutzzone (Sperrbezirk) mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern in Teilen der Gemeinde Wangels und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern um den Seuchenbestand vorsieht.
Die Überwachungszone umfasst die Teile der Gemeinde Wangels, die nicht in der Schutzzone liegen und Teile der folgenden Gemeinden: Harmsdorf, Kasseedorf, Malente und Schönwalde. Teile des Ukleisees (Stadt Eutin) liegen ebenfalls in der Überwachungszone.
Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und die Überwachungszone:
• Anzeigepflicht des Tierbestandes (soweit nicht bereits erfolgt)
• Aufstallungsgebot
• Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
• Biosicherheitsmaßnahmen
Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 11. Oktober 2025 bis zur Aufhebung.
Auf der Homepage des Kreises Ostholstein ist die Allgemeinverfügung sowie die Kartendarstellung des Friedrich-Löffler-Instituts (https://visualgeoserver.fli.de)zu finden. (red)