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Schneeräumpflicht beachten

Bild: hfr

Grömitz. Aufgrund der aktuellen Wetterlage weist der Zweckverband Karkbrook auf die geltenden Pflichten zum Winterdienst hin. Demnach sind Anliegerinnen und Anlieger dafür verantwortlich, Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen und bei Glätte für eine ausreichende Streuung zu sorgen. Durch die ordnungsgemäße Erfüllung der Räumpflichten wird nicht nur die eigene Sicherheit erhöht, sondern auch die der Mitbürgerinnen und Mitbürger. Gleichzeitig lassen sich mögliche Ersatzansprüche sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren vermeiden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger.

Zum Winterdienst gehört neben dem Schneeräumen auch das Bestreuen glatter Flächen, um sichere Fußwege zu ermöglichen. Dabei sollten abstumpfende Streumittel verwendet werden; der Einsatz von Streusalz ist möglichst zu vermeiden. (red)


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