Ireen Nussbaum
Förderung durch das Aufstiegs-BAföG
Folgende Anforderungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
- Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen nicht länger als drei Jahre dauern.
- Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen nicht länger als vier Jahre dauern.
- Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfüllen.
- Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern. (djd)
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