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Kristina Kolbe

Falschparken wird teurer

Bild: Kristina Kolbe

Heiligenhafen. Am 28. April ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt ist ein neuer Bußgeldkatalog mit erheblich höheren Bußgeldern bei Verstößen gegen die StVO. Dies betrifft auch den ruhenden Verkehr. Insbesondere wird das Parken auf dem Gehweg jetzt mit 55 bis 70 Euro und die Nutzung des Grünstreifens zum Parken mit 55 Euro geahndet. Die Verkehrsteilnehmer sind dazu angehalten, sich an die bestehenden Regeln zu halten, um kostspielige Verwarnungen zu vermeiden:
 
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz: 35 bis 55 Euro. Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt: 10 bis 20 Euro. Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt: 20 bis 55 Euro. Halten auf dem Gehweg 10 bis 50 Euro. Parken auf dem Gehweg: 20 bis 55 Euro. Halten/Parken 2. Reihe: 15 bis 55 Euro. Halten auf einem unbeschilderten Radweg: 10 bis 50 Euro. Benutzung verbotenerweise des Grünstreifens zum Parken: 10 bis 55. Parken in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt ist: 30 bis 55 Euro. Parken unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge 55 Euro. Halten/Parken in Grenzmarkierung für Halteverbot 15 bis 55 Euro. Halten im Halteverbot: 10 bis 20 Euro. Parken im Halteverbot 15 bis 25 Euro. Parken im eingeschränkten Halteverbot für Zone: 15 bis 25 Euro. Parken im eingeschränkten Halteverbot 15 bis 25 Euro. Halten an enger oder unübersichtlicher Straßenstelle 10 bis 20 Euro. Parken an enger oder unübersichtlicher Stelle 10 bis 20. Parken weniger als vor einem Fußgängerüberweg 15 bis 25 Euro.
 
Halten auf einem Fußgängerüberweg 10 bis 20 Euro. Parken auf einem Fußgängerüberweg: 15 bis 25Euro. Parken an Parkschein-Automat ohne Parkschein: 10 bis 20. Überschreitung Parkschein 10 bis 20 Euro. Parkschein nicht lesbar ausgelegt 10 bis 20 Euro. Parken an einem nicht funktionsfähigen Parkscheinautomat ohne Parkscheibe 10 bis 20 Euro. Parken ohne Parkscheibe 10 bis 20 Euro. Parkscheibe nicht richtig eingestellt 10 bis 20 Euro. Überschreitung der Parkzeit mit Parkscheibe 10 bis 20 Euro. (red)


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