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Reporter Eutin

Test- und Nachweispflichten verschärft und Maskenpflicht gilt fort

Eutin. (t) Aufgrund der vom Land beschlossenen Anpassungen der Corona-Verordnungen und der Änderung des Erlasses zur Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger hat der Kreis Ostholstein drei neue Allgemeinverfügungen erlassen:
1. Die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner vom 27.01.2021 wird aufgehoben. Die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innen- und Außenbereichen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestel-
len sind in die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 aufgenommen worden.
2. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen wird per Allgemeinverfügung bis zum 28.02.2021 verlängert. Die betroffenen öffentlich zugänglichen Bereiche sind in der Anlage zur Allgemeinverfügung gekennzeichnet.
3. Mit der Allgemeinverfügung über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger vom 21.02.2021 setzt der Kreis Ostholstein den Erlass des Landes um. Die Test- und Nachweispflichten werden dahingehend verschärft, dass ab Montag, 22.02.2021 Grenzpendler und Grenzgänger bei jeder Einreise den Nachweis über ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis haben müssen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bislang reichte ein negatives Testergebnis pro Kalenderwoche.
Die Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Kreises www.kreis-oh.de bekannt gemacht.
Maskenpflicht in Oldenburg i. H.:
Markt 1 – 29, Kuhtorstraße 1 – 28, Schauenburger Straße 9 11, Schauenburger Platz (im gekennzeichneten Bereich auf der Karte) sowie Spiel- und Freizeitfläche vor Schauenburger Platz 3 (Blain Halle): Montag – Samstag, jeweils 7.00 – 18.00 Uhr.


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