Seitenlogo
Till Muchow
Anzeige

Friseursalons öffnen wieder

Friseursalons dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Friseursalons dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Ostholstein/Plön. Nachdem die Betriebe des Friseurhandwerks in Folge der Corona-Pandemie bundesweit rund sechs Wochen geschlossen bleiben mussten, dürfen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen und den Kunden ihre Dienstleistungen anbieten. Damit ist die Zeit des ungehemmten Haarwachstums, der ungepflegten Frisuren und der missglückten Eigenkreationen für viele Verbraucher endlich vorbei.

Voraussetzung für die Wiedereröffnung der Friseurgeschäfte ist laut des Beschlusses der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidenten vom 15. April 2020, dass in den Salons Hygieneauflagen, Zutrittsregeln sowie individuelle Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Für den Kunden bedeutet das in der Praxis, dass ein Friseurbesuch vorläufig nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist, um unnötige Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Dies gilt auch für Betriebe, die regulär ohne Termine arbeiten. Ein Spontanbesuch beim Friseur um die Ecke zum Haare schneiden ist somit derzeit nicht möglich. Aufgrund der nach der sechswöchigen Auszeit zu erwartenden großen Nachfrage muss in den ersten Tagen mit einer gewissen Verzögerung für einen Friseurtermin gerechnet werden.
Darüber hinaus sind Haarschnitte aus hygienischen Gründen nur zulässig, wenn die Haare zuvor im Salon gewaschen worden sind. Eine Haarwäsche zu Hause ist nicht ausreichend.
Während der Behandlung muss neben dem Friseur auch der Kunde eine den Mund und die Nase vollständige bedeckende Schutzmaske tragen und eine Desinfektion der Hände vornehmen. Besucher von Friseursalons werden ausdrücklich gebeten, eigene geeignete Schutzmasken mitzubringen. Kosmetikarbeiten und Rasuren dürfen vorläufig noch nicht ausgeführt werden.
Die Obermeisterin der Friseur-Innung Ostholstein/Plön Kirstin Voß freut sich, dass die Meisterbetriebe in der Region endlich wieder für die Kunden da sein können und bittet gleichzeitig um Verständnis, dass die Dienstleistungen in den Salons nur angeboten werden können, wenn der Kunde bereit ist, diese Auflagen zu akzeptieren. „Die Gesundheit unserer Kunden sowie Mitarbeiter ist uns Friseuren eine Herzensangelegenheit“, so die Obermeisterin der Fachorganisation des Friseurhandwerks in den Kreisen Ostholstein und Plön. „Durch diese Maßnahmen wollen wir unseren Beitrag leisten, dass sich die Kunden bei uns in den Salons sicher fühlen und einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegenwirken. Je weniger Neuinfektionen es gibt, desto schneller wird es auch für das Friseurhandwerk möglich sein, zum gewohnten Salonbetrieb zurückzukehren. Das ist sicher auch im Interesse unserer Kunden“, zeigt sich Kirstin Voß überzeugt. (red)


UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen