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Ireen Nussbaum

Reinheitsgebot

Das deutsche Reinheitsgebot ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt, die heute noch Gültigkeit hat. Am 23. April 1516 ordnete Wilhelm IV., Herzog von Bayern per Gesetz an: […] dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. […]. Dank dieser Vorschrift erlangte das bayrische Bier damals eine Spitzenstellung unter den Bieren. Andere Länder des Deutschen Reiches übernahmen deshalb das Reinheitsgebot. Hefe ist nicht erwähnt, weil man ihre Bedeutung noch nicht vollends erkannt hatte. Man verließ sich auf die Hefen, die in der Luft waren (spontane Gärung). Um Weißbier (Weizen) herstellen zu können, erlaubte man auch die Verwendung von Weizen anstatt der Gerste. Das deutsche Reinheitsgebot ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für deutsches Bier. (red)


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