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Reporter Timmendorf

Ab 1. April wieder Hunde- und Pferdeverbot am Strand

Wie hier in Niendorf/Ostsee weisen Schilder auf das Verbot am Strand hin.

Wie hier in Niendorf/Ostsee weisen Schilder auf das Verbot am Strand hin.

Bild: René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand/Scharbeutz. In den Wintermonaten besteht die Möglichkeit der Strandnutzung mit Hund und auch zu Pferde. Ab dem 1. April bis zum 30. September ist dies nicht mehr zulässig. Hunde dürfen in dieser Zeit ausschließlich an die ausgewiesenen Hundestrände mitgebracht werden. Die Gemeinde Timmendorfer Strand bittet um Beachtung.

In der Gemeinde sind auf zwei Strandabschnitten Hundestrände eingerichtet, die für freies, unangeleintes, aber rücksichtsvolles Spielen und Toben mit den Vierbeinern zur Verfügung stehen. Die zwei Hundestrand-Abschnitte der Gemeinde Timmendorfer Strand befinden sich an den Strandzugängen Nr. 3 (bei der Strandkorbvermietung Axel Sommer) und Nr. 54 (bei der Strandkorbvermietung Klaus Häberle). Weitere Informationen zu den Hundestränden sind unter https://timmendorfer-strand.de/strand/hundestraende/ zu finden.

„Da nicht jede Person den Umgang mit Hunden gewohnt ist, bitten wir Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und um Einhaltung der ,Hunde-Etikette‘. Bitte seien Sie im Umgang mit Ihrem Hund verantwortungsvoll, umsichtig und rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen“, erklärt Beatrice Heide, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand. „Bitte beachten Sie, dass auf den Strandpromenaden, im Niendorfer Hafen, in Naturschutzgebieten und innerhalb anderer, öffentlicher Anlagen wie Parks und Fußgängerzonen, der Hund zu jeder Zeit an der Leine geführt werden muss. Das Gleiche gilt auch bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen sowie auf Friedhöfen, Märkten und Messen.“

Sowohl nach dem Hundegesetz als auch der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand müssen die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Hierfür stehen im gesamten Gemeindegebiet kostenfreie Beutelspender zur Verfügung sowie extra für Hundekot vorgesehene Restmüllbehälter. Sollte eine Verunreinigung nicht beseitigt werden, kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld festsetzen. Je nach Verstoß und Häufigkeit können Bußgelder ab 35 Euro bis zu mehreren hundert Euro verhängt werden.

„Um ein friedvolles Miteinander in der Gemeinde zu gewährleisten, weise ich darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften mit Kontrollen durch unsere Ordnungskräfte rechnen müssen. Bitte haben Sie Verständnis für die ordnungsbehördlichen Maßnahmen. Sie dienen dem Schutz aller Mitbürgerinnen und Mitbürger“, teilt Beatrice Heide mit. Bei Fragen zu diesem Thema ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand per E-Mail an ordnungsamtsleitung@timmendorfer-strand.org erreichbar. Außerdem ist der Flyer „Hunde-Knigge“ kostenlos in der Gemeindeverwaltung und in der Tourist-Information im Alten Rathaus erhältlich.

Auch in der Gemeinde Scharbeutz dürfen die Vierbeiner nicht mehr an den Strand, außer im Bereich des Strandabschnittes 4 (Höhe Grillmaster) und Strandabschnitt 31 (nördlich der Jugendherberge). Das Hundeverbot am Strand gilt ab kommenden Samstag auch in Travemünde. (rk)


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