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Reporter Timmendorf

Ab Juni ist das Parken auf den Großparkplätzen in Timmendorfer Strand kostenpflichtig

Auf den Großparkplätzen der Gemeinde Timmendorfer Strand, wie hier auf dem hinteren Teil des Edeka-Parkplatzes in Niendorf, wird das Parken ab 1. Juni kostenpflichtig.

Auf den Großparkplätzen der Gemeinde Timmendorfer Strand, wie hier auf dem hinteren Teil des Edeka-Parkplatzes in Niendorf, wird das Parken ab 1. Juni kostenpflichtig.

Bild: René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand. In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung am 29. März hat die Mehrheit der anwesenden Kommunalpolitiker die neue Parkgebührenverordnung beschlossen. 23 Gemeindevertreter stimmten - bei einer Enthaltung - für die Neufassung der „Gemeindeverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Timmendorfer Strand“, drei stimmten dagegen. Beschlossen haben die Gemeindevertreter allerdings einen Änderungsantrag der WUB.

Ab Mittwoch, dem 1. Juni, müssen Pkw-Fahrer in Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee auf den bisher kostenlosen Großparkplätzen P1 (ETC/Wohldstraße), P2 (Famila/Höppnerweg), P3 (Wiesenweg), P4 (Vogelpark) und P5 (Edeka Jens/Paduaweg) fürs Parken zahlen - ausgenommen davon sind die Stellflächen direkt vor Aldi, Famila und Edeka.

Parken kostet zwischen ein und zwei Euro pro Stunde

In der Zone 2 (Großparkplätze) zahlt man ab Juni in der Sommersaison (1. April bis 31. Oktober) pro Stunde zwei Euro. Die Tageshöchstgebühr wurde auf zwölf Euro festgelegt. Außerdem wird eine Halbtagesgebühr von 7,50 Euro (ab 12 Uhr) eingeführt. In der Wintersaison, die vom 1. November bis 31. März läuft, wird ein Euro pro Stunde fällig, die Tageshöchstgebühr beträgt dann vier Euro.

Die Kleinparkplätze unter anderem am Straßenrand im Timmendorfer Zentrum oder am Niendorfer Hafen sowie auf dem Parkplatz Erlenbruchstraße (Wochenmarkt) bilden die Zone 1. Dort kostet das Parken ab 1. Juni in der Sommersaison die erste halbe Stunde 50 Cent und jede weitere angefangene halbe Stunde 1,50 Euro sowie in der Wintersaison die erste halbe Stunde 50 Cent und jede weitere angefangene halbe Stunde ein Euro – jeweils zwischen 9 und 19 Uhr. Die Höchstparkdauer ist dort auf vier Stunden begrenzt. Auf dem Niendorfer Wohnmobil-Stellplatz (Zone 3) auf dem P4 (Vogelpark) kostet das einmalige Parken über Nacht in der Sommersaison 20 Euro und im Winter 15 Euro. Ein mehrtägiges Parken mit dem Wohnmobil ist dort weiterhin nicht gestattet.

Vergünstigte Monats- und Jahreskarten für Vielparker

Vielparker erhalten die Möglichkeit, eine Monatskarte für 30 Euro oder eine Jahreskarte für 120 Euro (statt wie zuvor für 180 Euro angedacht) zu erwerben. Diese gelten allerdings nur auf den fünf Großparkplätzen – ohne Garantie für einen freien Stellplatz. Die Anzahl der ausgestellten Monats- und Jahreskarten darf maximal 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Parkflächen der Zone 2 betragen.

Diskussionen im Verkehrsausschuss

Vorausgegangen waren einige Diskussionen im Verkehrsausschuss am 10. März in Niendorf, wo bereits Forderungen nach Ermäßigungen für Einwohner, Mitarbeiter der örtlichen Betriebe und Mitglieder des Sportvereines sowie eine sogenannte „Brötchentaste“ laut wurden. Ein freies Parken für beispielsweise Vereinsmitglieder widerspricht aber dem Gleichheitsgrundsatz und sind rechtswidrig, wie Michèl Soltmann und Beatrice Heide vom Ordnungsamt der Gemeinde erklärten. Auf den öffentlichen Großparkplätzen darf niemand bevorteilt werden. „Wir können hier keine Satzung mit rechtswidrigen Inhalten beschließen, denn dann wäre die Satzung insgesamt rechtlich angreifbar,“ betonte Ordnungsamtsleiterin Beatrice Heide im Verkehrsausschuss. Laut Fachbereichsleiter Michèl Soltmann können Anwohnerparkausweise beispielsweise nur für entsprechende Bereiche in den Nebenstraßen ausgestellt werden.

Im Laufe der Diskussion betonte Gabriela Eckert (SPD) in der Sitzung des Verkehrsausschusses, dass überall fürs Parken gezahlt werden muss, ob in den Nachbargemeinden oder in den Städten.

Mit sieben Ja-Stimmen von Grüne, SPD, BBNP und FDP gegenüber vier Nein-Stimmen von CDU und WUB wurde die erste Fassung der neuen Gebührenordnung, die jetzt leicht abgeändert von der Gemeindevertretung auf den Weg gebracht wurde, im Verkehrsausschuss beschlossen, unter anderem als Grundlage für die Aufstellung von 50 neuen Parkscheinautomaten. Die Kosten für die Automaten werden mit rund 700.000 Euro beziffert. Dem entgegen zu rechnen sind aber auch jährliche Einnahmen von mindestens 1 Million Euro. Außerdem sollen sechs weitere Verkehrsüberwacher eingesetzt werden. (rk)


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