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„der reporter“ klärt auf: Was (und wo) ist eine Fahrradstraße?

Was ist eine Fahrradstraße und was ist dort zu beachten, welche Regeln gelten. "der reporter" klärt Unwissende auf.

Was ist eine Fahrradstraße und was ist dort zu beachten, welche Regeln gelten. "der reporter" klärt Unwissende auf.

Bild: hfr

Timmendorfer Strand. Seit dem 1. Juli 2022 gibt es in der Gemeinde Timmendorfer Strand zwei Fahrradstraßen. Aus aktuellem Anlass, unter anderen, weil viele Pkw-, Lkw- und Busfahrer oftmals zu schnell unterwegs sind und Radfahrer dort nebeneinander fahren, wo gar keine Fahrradstraße ist, fassen wir hier nochmal alle Infos zusammen:

- Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Hier haben Radfahrende Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Die Radfahrenden geben die Geschwindigkeit vor – die anderen Fahrzeuge müssen sich anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit für alle gilt: Tempo 30 (ausgenommen in der Tempo 20-Zone). Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführende die Geschwindigkeit weiter verringern.

- Radfahrende dürfen auch in Gruppen nebeneinander fahren, sie bestimmen das Tempo und die Höchstgeschwindigkeit ist 30 Stundenkilometer. Kinder unter acht Jahren müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg benutzen.

- Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße befahren, wenn das Zusatzschild „Kfz frei“ dazu berechtigt. Sie müssen auf Radfahrende besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Radfahrende dürfen mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern überholt werden.

Wo sind die Fahrradstraßen in der Gemeinde Timmendorfer Strand?

Teil 1: Strandallee von Scharbeutz kommend ab Ortseingang bis Höhe Kreisverkehr Strandallee/ Bergstraße/ Poststraße und umgekehrt.
Teil 2: Strandstraße in Fahrtrichtung Niendorf ab Poststraße bis zum Meerwasserhallenbad in Niendorf und umgekehrt.
Zwischen Niendorf und Timmendorfer Zentrum: Dieser Teil der Strand­allee ist keine Fahrradstraße! Hier wurde die Einbahnstraße lediglich für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben. Am 30. März entscheidet die Gemeindevertretung, ob dieser Bereich auch zur Fahrradstraße wird.

Der Fahrzeugverkehr bleibt wie bisher zugelassen. Die Strandpromenade und Gehwege (mit Ausnahme von Kindern bis 8 bzw. 10 Jahren und jeweils einer Erwachsenen Begleitperson) sind weiterhin nur Fußgängern vorbehalten. Tempo 30 für alle.

Das gilt in einer Fahrradstraße:

- Die Fahrradstraße ist eine Vorfahrtsstraße! Daher veränderten sich auch die Vorfahrtsregelungen im Bereich Strandallee/Wohldstraße sowie Strandstraße/Hafenstraße und Strandstraße/Paduaweg.
- Die Einbahnstraßen Timmendorfer Platz und Strandallee wurden in beide Fahrtrichtungen für Radfahrende freigegeben.
- Parken ist nur dort erlaubt, wo es verkehrsrechtlich nicht verboten ist, und keine Behinderung auftritt.
- Radfahrende dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren.
- Radfahrende bestimmen das Tempo. Die Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h.
- Autofahrer müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen, da Kraftfahrzeuge dem Radverkehr untergeordnet sind. Gegebenenfalls müssen sie hinter den Radfahrenden langsamer fahren.


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