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Einleitung des Abwahlverfahrens von Timmendorfer Strands Bürgermeister Robert Wagner wurde knapp verfehlt

Timmendorfer Strands Bürgermeister Robert Wagner (42), hier während der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, bleibt vorerst im Amt.

Timmendorfer Strands Bürgermeister Robert Wagner (42), hier während der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, bleibt vorerst im Amt.

Bild: René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand. Am vergangenen Mittwochabend, 3. Juni 2020, fehlte lediglich eine entscheidende Stimme: Der Antrag auf ein Abwahlverfahren gegen Robert Wagner, Bürgermeister der Gemeinde Timmendorfer Strand (parteilos), ist somit gescheitert.

Für die Einleitung des Abwahlverfahrens gegen den umstrittenen Bürgermeister Robert Wagner wäre eine Zweidrittel-Mehrheit nötig gewesen, die am Abend der Gemeindevertreter-Sitzung in der 3-Felder-Sporthalle in Timmendorfer Strand um eine Stimme verfehlt wurde.

Die Fraktionen von WUB, BürgerBündnis Neue Perspektive (BBNP), SPD, Grünen und FDP hatten den gemeinsamen Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens gestellt. Dies sollte bereits Ende März auf die Tagesordnung kommen, aber die geplante Sitzung fiel Corona-bedingt aus. Die fünf Fraktionen verfügen mit insgesamt 21 Vertretern auch über die nötige Zweidrittel-Mehrheit der insgesamt 28 Gemeindevertreter. Allerdings enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung Anna-Maria Hamkens und Christian Fitz von BBNP. Christian Fitz ist an diesem Abend erst als neuer Gemeindevertreter für Kirsten Bruns nachgerückt, da Bruns ihr Mandat wenige Tage zuvor niederlegte. Björn Jessen (ebenfalls BBNP) nahm erst gar nicht an der Sitzung teil.

18 Gemeindevertreter aus den Fraktionen von WUB, BBNP, SPD, Grünen und FDP votierten am Mittwochabend für die Einleitung des Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Robert Wagner. 19 Ja-Stimmen waren allerdings nötig. Die CDU votierte mit 7 Stimmen gegen die Einleitung des Abwahlverfahrens.

Vor der Abstimmung lieferten sich die Gemeindevertreter der zwei Lager und der Bürgermeister eine verbale Schlammschlacht.

Wäre der Antrag zur Einleitung des Abwahlverfahrens des Bürgermeisters angenommen worden, hätten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Timmendorfer Strand in spätestens drei Monaten darüber abstimmen können, ob Bürgermeister Wagner im Amt bleiben soll oder nicht.

Die Mehrheit aus den fünf Fraktionen haben im weiteren Verlauf der Sitzung für die Änderung der Hauptsatzung gestimmt, gegen die CDU-Stimmen. Damit wird der finanzielle Spielraum von Robert Wagner stark beschnitten, da die Wertgrenzen des Bürgermeisters, über die er selber frei entscheiden kann, immens gesenkt wurden.

Wagner, der nach der gewonnenen Wahl im Mai 2018 seit 1. Juli 2018 das Amt des Bürgermeisters in Timmendorfer Strand bekleidet, wird seitens der Politik vorgeworfen, mit schlechtem Führungsstil eine gravierende Personalnot in der Verwaltung verschuldet zu haben. Eine sehr hohe Personal-Fluktuation mit 28 Personalveränderungen seit seinem Amtsantritt und ein rekordverdächtiger Krankenstand haben die Verwaltung geschwächt, wie die Politiker berichten. Aber auch die mangelnde Kommunikation nach den Asbest-Funden in der GGS Strand und die als "Verfahrensfehler" deklarierte Unterschrift Wagners, die zur Baugenehmigung des sogenannten Gosch-Baus in Niendorf/Ostsee führte, wird stark kritisiert. Ohne das eigentliche erforderliche Votum der Gemeindevertretung hat Robert Wagner vor Monaten das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau am Niendorfer Balkon erteilt ("der reporter" berichtete). Jetzt wird das Gebäude größer und höher gebaut, als von der Politik und den Bürgern gewünscht war.

Nach "der reporter"-Informationen ist das geplante Abwahlverfahren aber noch nicht vom Tisch, da auch ein Bürgerbegehren mit Unterschriftensammlungen der Bürger in einem Bürgerentscheid enden kann, das bei entsprechender Wahlbeteiligung ein Abwahlverfahren durch die Bürger der Gemeinde Timmendorfer Strand ermöglicht.

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen BBNP,WUB, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP: Knapp verfehlte Einleitung des Abwahlverfahrens von Robert Wagner als Bürgermeister

"Zweifellos hätten sich unsere Fraktionen für unsere Gemeinde einen anderen Ausgang bei der Abstimmung zur Einleitung eines Abwahlverfahrens des Bürgermeisters gewünscht. Allerdings haben wir auch gehofft, dass die deutliche Mehrheit von über 64% der Gemeindevertreter Robert Wagner zum Nachdenken in Bezug auf seinen Führungsstil und den Umgang mit Fehlern bewegen könnte. Wir sind erschüttert über die Uneinsichtigkeit des Bürgermeisters, die Geringschätzung seiner Mitarbeiter/-innen im Rathaus und über die unsäglichen und abfälligen Bemerkungen des Bürgermeisters in Richtung des Ehrenamtes. Seinen ihm vorgeworfenen schlechten Führungsstil untermauerte Herr Wagner in der Gemeindevertretung ebenfalls durch seine gewählte Metapher des Vergleiches seiner Mitarbeiter/-innen mit Stallgäulen, die er zu Rennpferden machen solle. Es erscheint irritierend, dass der Bürgermeister seinen Mitarbeiter/-innen vorwirft, kein Gefühl für Hierarchien und ein falsches Rollenverständnis zu haben, wo er diese als Kopf der Verwaltung führt und dafür verantwortlich ist. Dieser Verantwortung geht er aber wie bisher weiterhin aus dem Weg als dass er auch an diesem Abend auf billige Weise in eine Opferrolle schlüpft, die ihm nicht zusteht.

In seiner Stellungnahme am Sitzungsabend und in den darauffolgenden Tagen war bei Herrn Wagner jedoch keinerlei Selbstkritik oder gar Veränderungsbereitschaft zu erkennen.

Vielmehr scheint Herr Wagner an dem Kurs, Mitarbeiter unserer Gemeinde einzuschüchtern und die Kommunalpolitiker jenseits der CDU zu ignorieren, festzuhalten. Die Gemeindevertreter unserer Fraktionen sind überdies sprachlos, dass die CDU-Fraktion in Timmendorfer Strand dieses Vorgehen stützt. Die CDU war in zahlreichen Versuchen, zwischen dem Personalrat und Herrn Wagner zu vermitteln, beteiligt. (...) Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die CDU-Fraktion Herrn Wagner für seine Amtsführung ein gutes Zeugnis ausstellt.

Wir haben uns die Entscheidung zur Reduzierung der Wertgrenzen vom Bürgermeister und das ihm entzogene Recht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 14 Abs. 2 und § 36 BauGB bei Bauanträgen und Bauvoranfragen nicht leicht gemacht, da dies insbesondere zu einer Mehrarbeit für die Mitarbeiter im Rathaus führt, die wir durch diese Maßnahme jedoch ganz besonders schützen wollen. Unsere Aufgabe als gewählte Gemeindevertreter ist es unter anderem auch, Schaden von der Gemeinde fernzuhalten und auf Missstände hinzuweisen - so werden wir unsere Aufgabe auch in Zukunft interpretieren und handeln, sofern es uns notwendig erscheint.

Wir versichern unseren Bürger/-innen, dass uns diese Entscheidungen nicht leicht gefallen sind und wir diese sofort überdenken werden, wenn aus dem Rathaus positive Signale kommen und eine deutliche Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiter/-innen und der Kommunalpolitik auf der einen und dem Bürgermeister auf der anderen Seite erkennbar ist."

Andreas Müller, Fraktionsvorsitzender WUB

Michael Strümpell, Fraktionsvorsitzender BBNP

Jörn Eckert, Fraktionsvorsitzender SPD

Stefanie Vorkamp, Fraktionsvorsitzende B90/Grüne

Michael Berk, Fraktionsvorsitzender FDP


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