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Gemeinde Timmendorfer Strand: Ab heute ist das Parken auf den Großparkplätzen kostenpflichtig

Ab sofort muss für das Parken auf den Großparkplätzen am Parkschein­automat gezahlt werden, ob mit Geldkarte, Handy oder Münzen.

Ab sofort muss für das Parken auf den Großparkplätzen am Parkschein­automat gezahlt werden, ob mit Geldkarte, Handy oder Münzen.

Bild: René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand. Ab dem heutigen Mittwoch, dem 1. März, ist das Parken auf den fünf Großparkplätzen der Gemeinde Timmendorfer Strand mit 2.148 Stellflächen kostenpflichtig. In den vergangenen Tagen wurden die neuen Parkscheinautomaten auf den Parkplätzen P1 (ETC), P2 (Zentrum/SeaLife), P2a (Sportpark), P3 (Wiesenweg), P4 (Vogelpark Niendorf) und P5 (Niendorf/Edeka) installiert.

Vor den Einkaufsmärkten im Höppnerweg (famila, Futterhaus und Aldi) und vor dem Edeka-Markt in Niendorf dürfen die Autofahrer weiterhin mit Parkscheibe für die Dauer des Einkaufs (1,5 Stunden) kostenlos parken.

 



Das Gratis-Parken auf den anderen Stellflächen der Großparkplätze fällt nun ab dem 1. März weg. Das kostenlose Parken in der Gemeinde Timmendorfer Strand war ein Alleinstellungsmerkmal in der Lübecker Bucht. Die Badeorte in der Nachbarschaft und entlang der Küste, ob Scharbeutz, Grömitz oder Travemünde, erheben bereits seit längerer Zeit Parkgebühren auf ihren Großparkplätzen.

 



Vom 1. November bis 31. März (Wintersaison) zahlt man auf den Großparkplätzen in Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee in der Zeit von 9 bis 18 Uhr für jede angefangene Stunde 1 Euro, die Tageshöchstgebühr beträgt 6 Euro. In der Sommersaison (vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres) zahlt man für jede angefangene Stunde 2 Euro, die Tageshöchstgebühr beträgt 12 Euro und die Halbtagesgebühr ab 12 Uhr 7,50 Euro.



Für Einheimische und Berufstätige bietet die Gemeinde zur Entlastung Dauerkarten an. Die Gebühr für eine Jahreskarte beträgt 120 Euro, für eine Monatskarte 30 Euro. „Die Monatskarte wird ausschließlich für den vollen Monat ausgestellt. Die hiermit eingeräumte Vergünstigung stellt keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz dar. Sie berechtigt lediglich zum Parken im Rahmen der verfügbaren Plätze,“ heißt es dazu in der Parkgebührenverordnung, die von den Gemeindevertretern im September 2022 verabschiedet wurde. Bisher wurden insgesamt 900 Parkkarten (überwiegend Jahreskarten) beantragt und herausgegeben. Auf den Parkplätzen P1 (ETC) und P2a (Strand-Arena) sind außerdem einige Flächen für den Sportbetrieb ausgewiesen (2 Stunden mit Parkscheibe).

 



Die Entscheidungen zur Einführung der Parkgebühren wurde von der Politik immer wieder verschoben. Auch die Preisgestaltung wurde immer wieder diskutiert. So sollte die Jahreskarte anfangs 180 Euro kosten, der Preis wurde dann auf 120 Euro reduziert. Dafür wurden die Tageshöchstgebühren im Sommer von 8 Euro auf 12 Euro und im Winter von 4 auf 6 Euro erhöht. (rk)


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