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Lärmschutz-Papier zur Festen Fehmarnbeltquerung vorgestellt: Projektbeirat des Dialogforums in Gesprächen mit Gädechens und Hagedorn

Rund um den Lärmschutz-Bericht, den die Bahn jetzt vorlegte, sprachen die Mitglieder des Projektbeirates des Dialogforums zur Festen Fehmarnbeltquerung mit den ostholsteinischen Bundestagabgeordneten Ingo Gädechens (CDU, Mitte) und Bettina Hagedorn (SPD, Foto in der Printausgabe oder im E-Paper) in Berlin. (Foto: hfr)

Rund um den Lärmschutz-Bericht, den die Bahn jetzt vorlegte, sprachen die Mitglieder des Projektbeirates des Dialogforums zur Festen Fehmarnbeltquerung mit den ostholsteinischen Bundestagabgeordneten Ingo Gädechens (CDU, Mitte) und Bettina Hagedorn (SPD, Foto in der Printausgabe oder im E-Paper) in Berlin. (Foto: hfr)

Ostholstein/Berlin. Viele Monate arbeitete der Projektbeirat des Dialogforums zur Festen Fehmarnbeltquerung an den Forderungen der Region nach übergesetzlichem Lärmschutz. In Berlin fand dazu jetzt ein wichtiges Treffen statt: Auf Einladung des CDU-Bundestagsabgeordneten Ingo Gädechens kamen die Mitglieder des Projektbeirates, Landrat Reinhard Sager, Vertreter der Bahn sowie des Landesverkehrsministerium mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann zusammen und präsentierten den Lärmschutz-Bericht der Bahn. Ferlemann ist Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr. In den kommenden Wochen wird die Bundesregierung und ihre Behörden den jetzt übergebenen Bericht der Bahn prüfen und Empfehlungen für den Bundestag aussprechen. Auf dieser Grundlage wird der Bundestag wahrscheinlich noch vor der Sommerpause entscheiden, ob und in welchem Umfang Ostholstein übergesetzlichen Lärmschutz erhalten wird.
„Heute ist ein wichtiger Tag für Ostholstein und für das Ziel einer menschenfreundlichen Gestaltung der Hinterlandanbindung beim Bau der Festen Fehmarnbeltquerung“, kommentierte Ingo Gädechens. „Nach unzähligen Sitzungen und Arbeitsstunden steht ein Papier, das sich wirklich sehen lassen kann. Wenn wir die dort beschriebenen Maßnahmen durchsetzen können, wird Ostholstein einen sehr guten Lärmschutz erhalten. Damit werden die Menschen soweit es menschenmöglich und finanziell vertretbar ist, vor den negativen Auswirkungen der neuen Trasse verschont.“ Konkret werden in dem Papier vier Kernforderungen der betroffenen Gemeinden vorgestellt und jeweils beziffert, wie viel ein übergesetzlicher Schutz in den jeweiligen Kommunen kosten würde.
Auch, wenn mit dem Bericht der Bahn schon viele Weichen in die richtige Richtung gestellt wurden, bleiben offene Fragen. „Insbesondere denke ich hier an Bad Schwartau. Diese Stadt ist im Vergleich zu anderen Kommunen am stärksten betroffen und braucht daher auch eine sehr kluge und vernünftige Lärmschutz-Lösung“, so Gädechens. Der CDU-Abgeordnete bedauert, dass es bisher nicht zu einer Einigung auf eine Lärmschutz-Variante gekommen ist und sagt zugleich zu, den weiteren Gesprächsprozess konstruktiv zu begleiten. „Sicher ist, dass wir Bad Schwartau nicht ‚im Regen stehen‘ lassen. Insofern ist die Lage im Moment schwierig, aber umso mehr muss es jetzt allen beteiligten Akteuren an einer zeitnahen Lösung liegen.“
In Bezug auf die Entwicklung des Bundeshaushaltes fällt die nahende Entscheidung über Maßnahmen des übergesetzlichen Lärmschutzes für Ostholstein in eine zunehmend schwierigere Zeit. „Erst vor anderthalb Wochen äußerte sich Bundesfinanzminister Scholz dahingehend, dass die ‚fetten Jahre‘ vorbei sind. Anders als in den vergangenen Haushaltsjahren muss nun wieder um jeden Euro gerungen werden“, erläutert Gädechens als Mitglied im entscheidenden Haushaltsausschuss die aktuelle Situation. „Gleichzeitig gibt es natürlich auch viele andere Regionen in Deutschland, die gerne von übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen profitieren möchten. Nach meinem Eindruck konnte durch die Arbeit des Dialogforums und des Projektbeirates aber die besondere Betroffenheit Ostholsteins sehr gut dargestellt werden.“ Auf dieser Grundlage, so Gädechens, werde er in den kommenden Wochen und Monaten viele Gespräche in Berlin führen, damit positive Entscheidungen für Ostholstein getroffen werden können.
Auch Bettina Hagedorn, als Staatssekretärin für Haushalt und Europa im Finanzministerium zuständig für die Beratung des Antrages im Haushaltsausschuss, traf sich mit den Mitgliedern des Projektbeirates zum Gespräch im Bundestag. Dabei übte sie Kritik an dem zeitlichen Druck, den Bahn und Verkehrsministerium aufbauten.
„Ich freue mich, dass der Projektbeirat in den letzten Monaten große Fortschritte bei der Erstellung seines Forderungskataloges für übergesetzlichen Lärmschutz gemacht hat, wenngleich mit dem Fehlen eines akzeptablen Vorschlages für die Lärmschutzprobleme der Stadt Bad Schwartau mindestens noch ein wichtiger Baustein in dem Antrag fehlt. Natürlich muss es Kompromisse geben. Aber klar ist auch: Ohne eine Einigung mit der bevölkerungsreichsten Kommune an der Trasse ist dieser Antrag zum übergesetzlichen Lärmschutz im Bundestag nicht beratungsreif. Mir ist es mehr als schleierhaft, warum das Verkehrsministerium derart großen zeitlichen Druck für die Befassung der Ausschüsse des Deutschen Bundestages aufbaut und mit Gewalt deren Entscheidung noch vor der Sommerpause herbeiführen will, obwohl das Ministerium bislang weder die zuständigen Parlamentarier in den beiden federführenden Ausschüssen noch das Bundesfinanzministerium in ihre Überlegungen – inhaltlich und zeitlich – eingebunden hat.“
Grundlage für die Akzeptanz des Forderungspapiers aus Ostholstein ist ein Antrag des Haushaltsausschusses vom Januar 2016, der damals einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde: danach darf im Einzelfall Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus an Schienengütertrassen finanziert werden, wenn diese Teil der Korridore des europäischen TEN-Verkehrs-Kernnetzes sind und dort Bürgerbeteiligung in Form von Dialogforen stattgefunden hat. Nach dem Rheintal, das im Januar 2016 mit einer Zusage von über 1,5 Milliarden Euro Mehrkosten durch den Bund von diesem Grundsatzbeschluss profitierte, ist Ostholstein jetzt die zweite Region bundesweit, die von dieser Einzelfallentscheidung profitieren kann.
Hagedorn: „In diesem Antrag 2016 haben wir klipp und klar festgelegt, dass nur die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als ,gewählter Souverän’ finanzielle Mittel für den übergesetzlichen Lärmschutz und damit – im Einzelfall – den ,Bruch’ der Bundeshaushaltsordnung beschließen können. Das darf weder das Verkehrs- oder Finanzministerium noch die Deutsche Bahn.“ Der Kieler Verkehrsminister Buchholz trage vor allem Verantwortung dafür, dass die Kofinanzierung des Landes Schleswig-Holstein konkretisiert, in ihrer Höhe beziffert und im Antrag an den Bund durch die Landesregierung garantiert werde – das sei im Fall der Rheintalbahn eine im Bundestagsbeschluss festgelegte Landesfinanzierung durch Baden Württemberg von zirka 300 Millionen Euro gewesen. Und: „Das Dialogforum ist auf einem guten Weg. Das nunmehr in Berlin vorgestellte Papier zu den Mehrkosten gibt einen Zwischenstand wieder, an dem weiter gearbeitet werden kann und muss. Es wäre unverantwortlich, wenn die fünfjährige gemeinsame Arbeit des Dialogforums und die Akzeptanz in der Region für dessen Arbeitsergebnisse durch den zeitlichen Druck von Bahn und Verkehrsministerium unnötig aufs Spiel gesetzt wird, in dem man ein Forderungspapier versucht, durchzuboxen, welches nicht für alle Kommunen entlang der Hinterlandanbindung akzeptable Kompromisslösungen enthält. Durch die jahrelangen Verzögerungen beim von Dänemark geplanten Belttunnel, dessen Eröffnung vor dem Jahr 2030 nach derzeitigem Stand unmöglich erscheint, ergibt sich keinerlei Dringlichkeit, jetzt die Planung der Hinterlandanbindung übers Kreuz zu brechen“. Hintergrund:
Die Stadt Bad Schwartau fordert als Lärmschutzmaßnahme im Bereich des Stadtteils Kaltenhof eine Troglösung, mit sieben Meter tiefer gelegtem Gleisbett und beziffert die Kosten gemäß eines vorliegenden Gutachtens auf 90 Millionen Euro. Die Bahn lehnt diese Forderung ab, weil sie von deutlich höhreren Kosten ausgeht.


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